»Nur weil wir Schwarz sind«

Ausverhandelt? Jurist*innen erwägen eine Klage gegen die namibische Regierung wegen der Gemeinsamen Erklärung von Deutschland und Namibia.

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 6 Min.

»Dieses Kleid erzählt die Geschichte von Standhaftigkeit«, sagt Sima Luipert. Die 52-Jährige ist Mitglied der Nama Traditional Leaders Vereinigung und dem Technical Commitee of Genocide in Namibia. Am Samstagabend steht sie in einem traditionellen Nama-Kleid auf dem Podium im Haus der Kulturen der Welt und erklärt dem Publikum seine Bedeutung. Es ist der Abschluss der Konferenz »Der deutsche Völkermord in Namibia. Ein Fall für Reparationen«, ausgerichtet vom Haus der Kulturen der Welt (HKW) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECHR). Das Kleid erzählt die Geschichte des Genozids 1904–1908 an ihrem Volk und dem der Herero und der, wie die Frauen in den sogenannten Konzentrationslagern der deutschen Kolonisatoren mit den nötigsten Mitteln aus Kleiderfetzen, die sie fanden, bunte Kleidung machten. »Wir haben die Maschinerie der Unterdrückungsmacht in ein Werkzeug des Widerstands verwandelt«, erzählt sie. Die Enteignungen und der Genozid der indigenen Bevölkerungsgruppen wirkt in Namibia bis heute nach. Das zeigt auch die am Nachmittag präsentierte Recherche von Forensic Architecture, ECCHR und der Ovaherero Genocide Foundation. Rund 70 Prozent des fruchtbaren Ackerlandes befinden sich im Besitz weißer Europäer*innen, darunter viele Nachkommen der deutschen Kolonisatoren.

Sima Luipert kämpft für die Anerkennung des Genozids durch die deutsche Regierung und dafür, dass die Nachkommen der Überlebenden des Völkermords und der kolonialen Verbrechen über Reparationen selbst verhandeln können. »Wenn die Politiker und Parlamentarier sagen, dass es vor langer Zeit passiert ist, sagt die Nama-Frau, dass es hier und jetzt in der Gegenwart auf meinem Körper passiert.« Das Publikum im HKW klatscht Beifall, es gibt Standing Ovations. Die zwischen der deutschen und namibischen Regierung verhandelte »Gemeinsame Erklärung« lehnt Luipert ab – wie sehr viele Menschen in dem südafrikanischen Land. Nach tumulthaften Diskussionen im namibischen Parlament im vergangenen Sommer hat die Swapo-Regierung die deutsche Bundesregierung um Neuverhandlungen ersucht. Die Forderung sei bereits im Juli erhoben worden, teilte Vize-Präsident Nangolo Mbumba am vergangenen Donnerstag mit. Laut Informationen der namibischen Zeitung »New Era« geht es dabei vor allem um die Höhe der Geldzahlungen und um einen Abschnitt, der besagt, dass mit diesem Abkommen alle zukünftigen finanziellen Forderungen ausgeschlossen seien. Laut der gemeinsamen Erklärung will Deutschland über einen Zeitraum von 30 Jahren 1,1 Milliarden Euro zu zahlen. Das entspricht in etwa der Höhe der bislang gezahlten »Entwicklungshilfe«.

Aus Sicht der Bundesregierung ist die Gemeinsame Erklärung indessen »ausverhandelt«. Das ließ sie im vergangenen August als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen und der Linksfraktion mitteilen. Nun könnte eine Klage vor einem namibischen Gericht die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung verhindern. Informationen des »nd« zufolge erwägen Jurist*innen, die namibische Regierung in Nambia zu verklagen. Es wäre die erste Klage in Bezug auf die deutschen Kolonialverbrechen auf dem Boden einer ehemaligen Kolonie. Bisherige Klagen in den USA waren gescheitert, da sich die Gerichte als nicht zuständig befanden. »Ich will sicherstellen, dass alle Parteien zusammenkommen und von Anfang an in gutem Glauben und auf gleicher Augenhöhe verhandeln«, sagt Kauta zu »nd« an einem sonnigen Herbsttag in Berlin. 

Der Windhoeker Anwalt ist selbst Herero und entschlossen, die namibische Regierung zur Verantwortung zu ziehen. Er vertritt Bernardus Swartbooi, Gründer der Partei Landless People Movement und Abgeordneter im namibischen Parlament, sowie die Ovaherero Traditional Authority und die Nama Traditional Leaders Association. Die Gemeinsame Erklärung in ihrer jetzigen Form sei »nicht im Einklang mit der Verfassung, sie verletzt die Menschenrechte und das Völkergewohnheitsrecht«, heißt es in einem Brief an den Generalstaatsanwalt von Namibia, der »nd« vorliegt. In Namibia ist der Generalstaatsanwalt der oberste Rechtsberater des Präsidenten und verantwortlich für die Wahrung und den Schutz der Verfassung. Anders als in anderen Ländern hat er keine Strafverfolgungsbefugnisse. In dem Schreiben fordert Kauta eine Zusicherung, dass das letzte Wort über die Gemeinsame Erklärung beim Parlament liegen werde. Andernfalls erwäge man, sich an das Oberste Gericht zu wenden. 

Vier Rechtsverstöße wirft Kauta der namibischen Regierung vor: Indem die namibische Regierung in geheimen Verhandlungen mit der deutschen Regierung zugesichert habe, die finanziellen Forderungen seien auch für künftige Generationen abgeschlossen, habe sie ihre verfassungsgemäßen Befugnisse überschritten. Der Ausschluss der Ovaherero und Nama als Verhandlungspartner widerspreche dem Völkerrecht, das indigenen Völkern zusichert, über Entscheidungen betreffend ihrer Rechte eingebunden zu werden. Eine beratende Funktion, wie von der namibischen Regierung vorgesehen, werde dem nicht gerecht. Außerdem verstoße die namibische Regierung mit der Anerkennung des Genozids als »Völkermord nach heutigem Maßstab« gegen ihre verfassungsgemäßen Pflichten, gegen die Reproduktion von Rassismus vorzugehen. Damit wird der Genozid nur politisch, nicht aber rechtlich anerkannt, um die Forderungen nach Reparationen abzuwehren.

In der Erklärung heißt es wörtlich: »Die Bundesregierung erkennt an, dass die in Phasen des Kolonialkrieges verübten abscheulichen Gräueltaten in Ereignissen gipfelten, die aus heutiger Perspektive als Völkermord bezeichnet würden.« Faktisch bedeutet das, dass die Bundesregierung ihrer Argumentation die damalige rassistische Unterteilung von Völkern in zivilisierte und unzivilisierte zugrunde lege, erklärt die Völkerrechtsexpertin Karina Theurer, die Patrick Kauta auf diesem Gebiet berät. Das damalige Internationale Recht kannte bereits den Bestand des Völkermords, allerdings nur, wenn sich die Taten gegen ein »zivilisiertes« Volk richteten. Demnach wäre die Ermordung der Ovaherero und Nama keine Rechtsverletzung nach dem – damaligem europäischen Recht gewesen – und das wird hier angewendet. Viertens wäre der Auftrag des Parlaments, »volle Entschädigung im Sinne des Völkerrechts« zu verhandeln, nicht erfüllt.

Die Antwort des Generalstaatsanwalts, die dem »nd« ebenfalls vorliegt, klingt ungehalten. Darin weist er die Argumente der Kanzlei als »böswillige Behauptungen« zurück und droht Kautas Klient*innen mit Strafzahlungen. Theurer erklärt sich das so: »Sie stehen mit dem Rücken zur Wand und wollen uns Angst machen.«

Außer den Abgeordneten Sevim Dağdelen (Linke) und Jamila Schäfer (Grüne), beide Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, haben nach »nd«-Informationen alle anderen angefragten Bundestagsabgeordnete einen Termin mit der Delegation von Ovaherero und Nama bei ihrem laufenden Besuch in Berlin abgelehnt. Die Bundesregierung zieht sich auf den Standpunkt zurück, sie komme mit der Gemeinsamen Erklärung ihrer moralisch-historischen Verantwortung nach. Viele Menschen in Namibia sehen das anders. Mutjinde Katjiua, der Paramount Chief der Ovaherero, bezeichnet das als Farce. »Deutschland sträubt sich, den Völkermord an den Ovaherero und Nama anzuerkennen, nur weil wir Schwarz sind«, sagt Katjiua zu »nd«. Der Völkermord an den Armeniern 1915 wurde von Deutschland im Gegensatz dazu ohne Einschränkungen anerkannt. 

Sima Luipert will standhaft bleiben. »Wenn die deutsche Regierung sich weiterhin weigert, mit uns zu reden, sollte sie am besten damit beginnen, in Deutschland Lebensraum für ihre Siedlernachkommen zu schaffen«, sagt sie zu »nd«.

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