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Die Züge der Hauptangeklagten

Verfahren gegen vermeintliche Gruppe um Lina E. wegen Angriffen auf Neonazis nähert sich dem Ende

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 4 Min.
Ihren letzten Geburtstag musste Lina E. am 20. Februar 2022 im Frauengefängnis verbringen.
Ihren letzten Geburtstag musste Lina E. am 20. Februar 2022 im Frauengefängnis verbringen.

Wenn Lina E. von mehreren Justizbediensteten in den Verhandlungssaal beim Staatsschutzsenat des Dresdner Oberlandesgerichtes geführt wird, zeigt sie ihren stets zahlreich erschienenen Unterstützern ein strahlendes Lächeln. Die Zuschauer, die ihr Gesicht nur durch eine Panzerglasscheibe zu sehen bekommen, dürften darin vor allem nach Hinweisen suchen, wie die bald 27-Jährige die Haft verkraftet. Seit die junge Frau, die bis dahin in Leipzig studiert hatte, am 4. November 2020 verhaftet und am Sitz des Generalbundesanwalts in Karlsruhe medienwirksam in Handschellen aus einem Hubschrauber vorgeführt wurde, hatte sie bis zu diesem Dienstag 793 Tage in Untersuchungshaft verbracht. Gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit dem Gefängnisaufenthalt waren zuletzt Thema in dem Prozess, dem sie sich gemeinsam mit drei Mitangeklagten seit September 2021 stellen muss; ebenso der Umstand, dass deren verzögerte ärztliche Behandlung sich womöglich mildernd auf das Urteil auswirken könnte.

Worauf die Zuschauer vermutlich eher nicht geachtet haben, ist der Verlauf der Nasolabialfalte bei Lina E., also der Kerbe, die im menschlichen Gesicht von den Nasenflügeln zu den Mundwinkeln verläuft. Auch die Form des Kinns oder der Abstand zwischen den Augenbrauen dürfte wenig Beachtung gefunden haben – bis zu diesem 83. Verhandlungstag. An diesem analysierte eine als Sachverständige geladene forensische Anthropologin Fotografien von Gesichtern. Diese entstanden zum einen bei der polizeilichen Observation von Lina E. im Frühsommer 2020 und zeigen zum anderen eine Frau mit grauer Bommelmütze und dicker Brille im Regionalzug RE 50, der am 15. Februar 2020 von Leipzig nach Dresden und zurück fuhr.

In diesem Zug war eine Gruppe Nazis auf der Rückfahrt von einem »Trauermarsch«, mit dem die Szene am Jahrestag der Zerstörung Dresdens deutsche Kriegsschuld zu relativieren sucht. Auf dem Bahnhof Wurzen wurden sie überfallen und zusammengeschlagen. Es ist einer von mehreren teils brutalen Überfällen, die den vier Angeklagten in dem Dresdner Prozess von der Generalbundesanwaltschaft zur Last gelegt werden. Außerdem geht es etwa um Angriffe auf einen NPD-Kader in Leipzig sowie auf Inhaber und Gäste der Nazikneipe »Bull’s Eye« in Eisenach.

Um zu klären, ob die Angeklagten für diese Taten verantwortlich sind, gab es in den zurückliegenden 16 Monaten detaillierte Befragungen von Geschädigten, Zeugen, Ermittlern und Sachverständigen; es wurden Tatortfotos und Mitschnitte von Videoüberwachungen in Augenschein genommen. Die jetzt gehörte Sachverständige sollte bei der Klärung der Frage helfen, ob es sich bei der in der Regionalbahn aufgenommenen Frau mit Strickmütze, die angeblich die späteren Opfer observierte, um Lina E. handelte. Dazu referierte sie sehr detailliert über Auffälligkeiten etwa im »Hautunterlippenbereich« oder verdeutlichte durch ein Netz von Hilfslinien die Proportionen der aufgenommenen Gesichter. Die Person im Zug, resümierte sie, falle dabei zumindest »nicht aus dem Raster«, das auch zum Gesicht der inhaftierten Lina E. passe.

Unabhängig davon, ob sich eine Anwesenheit der Angeklagten im RE 50 erhärten lässt, bringen die Ausführungen in einer entscheidenden Frage nicht weiter, nämlich der, ob die Angeklagten als kriminelle Vereinigung nach Paragraf 129 StGB handelten. Von diesem Tatvorwurf gingen zunächst die Ermittler der Soko Linx beim sächsischen Landeskriminalamt aus, was ihnen umfassende Abhör- und Observationsmöglichkeiten eröffnete. Die Anklagebehörde schloss sich dem Vorwurf an, auch wenn sie zum Prozessauftakt einräumte, es sei »keine streng hierarchische Struktur oder starre Rollenverteilung« zu erkennen. Ein Ordner zur Organisationsstruktur in den Ermittlungsunterlagen soll leer sein. Dennoch ist wiederholt von der Umsetzung eines »Vereinigungsziels« die Rede, das aber nirgendwo niedergeschrieben ist. Auch ein »Modus Operandi« der Gruppe wurde im Prozess erwähnt. Nachfragen der Verteidiger, wie dieser ausgesehen habe, wurden aber abgeblockt. Die einzigen Hinweise auf eine Art Struktur gaben Aussagen eines Szeneaussteigers, der im Verfahren als Kronzeuge aussagte und etwa von gemeinsamen Trainings berichtete. Die Verteidiger sehen das Verfahren als »Experiment« der Bundesanwaltschaft, wie weit sich der Paragraf 129 in politischen Verfahren dehnen lasse.

Ob es zu einer Verurteilung nach diesem Paragrafen kommt, dürfte in naher Zukunft klar sein. Zwar folgt nach den beiden Verhandlungstagen dieser Woche zunächst noch einmal eine mehrwöchige Pause bis Anfang Februar. Danach aber rechnen Beobachter des Prozesses mit dessen baldigem Finale – das sich freilich noch einmal über Wochen hinziehen dürfte. Einem früher verkündeten Zeitplan zufolge will der Vorsitzende Richter nach den Plädoyers der Anklage zunächst den acht Verteidigern Zeit zur Vorbereitung ihrer Erwiderungen einräumen, die wiederum mehrere Prozesstage in Anspruch nehmen dürften, und plant dann auch eine gewisse Zeit zur Ausarbeitung des Urteils ein. Derzeit sind Termine bis Anfang April festgelegt. Werden alle genutzt, dürfte der Prozess, der einer der bedeutendsten gegen die linksautonome Szene seit Jahren ist, 100 Verhandlungstage fast erreicht.

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