- Berlin
- Wahlrecht für alle
Die Stimmen der Berliner ohne deutschen Pass bleiben ungehört
Das Wahlrecht für Ausländer und Jugendliche rückt in weite Ferne: Für Verfassungsänderungen hätte es die FDP gebraucht
Am Donnerstag hat Die Linke die Wahl gewonnen: Mit 37,6 Prozent lag sie noch vor der SPD; CDU und Grüne dümpelten bei unter 10 Prozent herum. Verkehrte Welt am Kottbusser Tor, wo der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) zwei Tage vor der Wiederholungswahl eine symbolische Wahl durchführte – für all die Berliner*innen, die offiziell nicht wählen dürfen. Insgesamt 98 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft füllten ihren Stimmzettel aus. Eine nicht repräsentative, aber doch aussagekräftige Zahl, die sich eindeutig zu den zwei roten Parteien bekannte.
Rund 23 Prozent aller Berliner*innen dürfen nicht wählen, weil sie keinen deutschen Pass haben; der bundesdeutsche Durchschnitt liegt bei 14 Prozent. Laut dem Mediendienst Integration konnten 744 915 Personen nicht an der Wahl zum Abgeordnetenhaus teilnehmen. Diejenigen unter ihnen, die keine EU-Bürger*innen sind – rund 554 000 Personen – waren zusätzlich von den Bezirkswahlen ausgeschlossen. Der TBB setzt sich seit Jahren für ein Wahlrecht für alle ein. »Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben, in einem Land, wo ihre Kinder zur Schule gehen, wo sie Steuern zahlen, sind von der politischen Mitgestaltung ausgeschlossen. Das empfinden wir als ungerecht«, sagt die Vorstandssprecherin Ayşe Demir zu »nd«.
»Das ist ein Demokratiedefizit und eine Repräsentationslücke, weil ganz viele Menschen, die in Berlin leben, nicht im Parlament vertreten werden«, meint auch Elif Eralp, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Gerade in ihrem Wahlkreis in Friedrichshain-Kreuzberg liege der Ausländer*innenanteil bei 44 Prozent. »An den Türen wurde mir ganz oft gesagt, ich würde gerne wählen, aber ich habe kein Wahlrecht. Das waren Menschen, die zum Teil seit 20, 30 Jahren hier leben.« Sie fühlten sich als Bürger*innen zweiter Klasse – und das, obwohl gerade die Generation der Vertragsarbeiter*innen Deutschland mit aufgebaut habe.
Eralp setzt sich für eine Wahlrechtsreform im Bund ein: »Ich finde, dass das Wahlrecht von der Staatsangehörigkeit entkoppelt werden muss.« Zu groß sei mittlerweile die Lücke zwischen gesellschaftlicher Realität eines Einwanderungslandes und geltendem Recht. Es existiert bereits ein Antrag für eine Bundesratsinitiative, der noch durch die zweite und dritte Lesung gehen muss, um dann voraussichtlich von der Innenverwaltung in die Innenministerkonferenz getragen zu werden, erzählt Eralp. Doch parallel strebt sie mit ihrer Partei eine Änderung auf Landesebene an. Dafür müsste die Landesverfassung angepasst werden, denn aktuell definiert das Berliner Gesetz das Wahlvolk explizit als »deutsches Volk« und schließt damit ein Ausländerwahlrecht aus.
Rechtlich hat die Linke-Politikerin hierbei keine Bedenken. Zwar kam ein verfassungsrechtliches Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses im Dezember zu dem Schluss, dass eine Ausweitung des Wahlrechts auf in Berlin lebende Ausländer*innen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Eralp hält das jedoch für eine konservative Auslegung. »Im Grundgesetz steht nur Volk, nicht deutsches Volk. Das wurde zwar bisher als deutsch interpretiert, aber viele progressive Jurist*innen legen das mittlerweile anders aus.« Bei der Ehe für alle habe das Bundesverfassungsgericht die Ehe auch jahrelang als ausschließlich hetero definiert. »Und dann hat eine einfache Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgereicht, ohne Verfassungsänderung. Wir glauben, dass das genauso fürs Wahlrecht gilt.«
Möglich – aber realistisch? Für eine Landesverfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Selbst wenn Die Linke das Vorhaben in einer Koalition mit SPD und Grünen durchbringt, müsste eine Oppositionspartei mitstimmen. »Jetzt, wo die FDP nicht mehr im Abgeordnetenhaus sitzt, ist das schwerer geworden. Ohne die CDU haben wir nicht die nötige Mehrheit«, so Eralp. Die Konservativen von der Verfassungsänderung zu überzeugen, könnte jedoch schwierig werden. Der CDU-Spitzenkandidat und Landesvorsitzende Kai Wegner sagte bereits im August der »Berliner Morgenpost«, das Wahlrecht könne immer erst am Ende einer gelungenen Integration stehen: »Wir sollten bei dem bestehenden System bleiben.«
Nicht nur das Ausländerwahlrecht steht nach der Wiederholungswahl noch unsicherer da, auch das Wahlalter 16 wankt. Der Plan, 16-Jährige nicht nur bei Bezirkswahlen, sondern auch zum Abgeordnetenhaus und bei Volksentscheiden abstimmen zu lassen, steht eigentlich im Koalitionsvertrag. Die FDP hatte sich zudem bereit erklärt, die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung mitzutragen. Doch als sich eine Wahlwiederholung abzeichnete, verschoben die Liberalen das Projekt auf danach – nun ist es zu spät.
»Auf der Wahlparty haben sich alle gefreut, nur ich war ein bisschen traurig«, sagt Klara Schedlich, jugendpolitische Sprecherin der Grünen, zur Niederlage der FDP. Sie setzt sich für die Absenkung des Wahlalters ein. »Jetzt müssen wir auf einen Sinneswandel bei der CDU hoffen.« Die hat jedoch bisher ein Wahlrecht ab 16 auf Landesebene konsequent abgelehnt. Das wird auch so bleiben, denkt Miguel Gongora. Der 20-Jährige betreut bei der Volksinitiative »Demokratie für alle« die Forderung nach dem Jugendwahlrecht. »Das Thema ist jetzt tot, bis 2026«, sagt er deprimiert. »Ich arbeite seit sieben Jahren daran, jetzt müssen wir noch mal von vorne anfangen.«
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