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Bürokratiemonster

Jana Frielinghaus über boykottierte Familienzusammenführung

Der Antrag für den Familiennachzug ist nur der erste Schritt. Oft folgt dem ein jahrelanges Ringen mit Botschaften und anderen Behörden - oft mit ungewissem Ausgang.
Der Antrag für den Familiennachzug ist nur der erste Schritt. Oft folgt dem ein jahrelanges Ringen mit Botschaften und anderen Behörden - oft mit ungewissem Ausgang.

Gern reden Konservative von ihrem Einsatz für das Recht auf Familie. Der gilt aber nur für Haushalte, deren Mitglieder hier geboren sind oder zumindest seit Jahrzehnten hier leben, und nicht für Geflüchtete. Die extrem bürokratischen Regelungen zum sogenannten Familiennachzug sind ein empörendes Zeugnis dieser Tatsache. Sie zeigen, dass der Aufenthaltsstatus den Unterschied macht. Menschen, denen nur ein sogenannter subsidiärer Schutz gewährt wurde, weil sie vor Krieg geflohen sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ihre Kinder, Ehepartner oder Eltern nachzuholen.

Das führt dazu, dass sie ihre Liebsten teilweise jahrelang nicht sehen. Sie werden krank an Körper und Seele, nicht zuletzt wegen der ständigen Angst um das Wohlergehen der Angehörigen, die sie zurücklassen mussten. Und dennoch nutzen die Behörden nicht einmal die Möglichkeiten der geltenden Regeln. Und Personen, die nur mit einer Duldung in Deutschland leben, dürfen ihre Angehörigen nicht einmal besuchen, geschweige denn nachholen. In puncto Recht auf Familie gibt es hierzulande also Menschen erster, zweiter, dritter und vierter Klasse.

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