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Medizinische Versorgungszentren: Investoren auf der Spur

Zur Abwehr von rein finanziellen Interessen sollen Medizinische Versorgungszentren neu reguliert werden

Augenuntersuchung in einem MVZ der Arbeiterwohlfahrt in Magdeburg
Augenuntersuchung in einem MVZ der Arbeiterwohlfahrt in Magdeburg

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gibt es in verschiedenen Eigentümervarianten seit 2004. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt für 2022 eine Zahl von 3850 solcher Einrichtungen. In den letzten Jahren wiesen Medien immer wieder darauf hin, dass insbesondere investorengeführte MVZ ihre Geschäftsziele über die angemessene medizinische Versorgung der Patienten stellten. So gehören nach einer Recherche des ARD-Politikmagazins »Panorama« vom Frühjahr 2022 in Deutschland inzwischen mehr als 500 Augenarztpraxen internationalen Finanzfirmen. Geschätzt arbeitete demnach mittlerweile etwa ein Fünftel aller ambulant tätigen Augenärzte in Ketten von Investoren.

Ebenfalls vor etwa einem Jahr hatte die Kassenärztliche Vereinigung Bayern ein Gutachten beauftragt, das zu dem Ergebnis kam, dass MVZ »höhere Honorarvolumen« abrechneten. Das wurde vom Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren jedoch zurückgewiesen.

Zu derartigen Vorhaltungen kommt hinzu, dass Daten zum Verordnungs- und Überweisungsverhalten von MVZ fehlen. Ebenso wie der Durchblick, in welchem MVZ nun tatsächlich welche Investoren das Sagen haben. Das wird von vielen Seiten beklagt, von der Forschung und ärztlichen Standesvertretungen. Auch die Bundesregierung räumt den Mangel ein.

Aktuell führen demografische Entwicklungen, der stark wachsende Personalmangel in Gesundheitsberufen und die anstehende Krankenhausreform mit ihren Auswirkungen auf die ambulante Versorgung dazu, dass es in Sachen MVZ neuen Regelungsbedarf gibt. Eigentlich, so sehen es die Betreiber der Zentren, sind ihre Einrichtungen genau das, was jetzt benötigt wird.

Die Vorteile kamen auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) am Mittwoch in Berlin zur Sprache. Demnach werden die Versorgungslücken eher wachsen, und jüngere Mediziner wollen sich immer weniger niederlassen, sondern stressfreier angestellt arbeiten. Genau das könnten sie in einem MVZ: Mehr Zeit für die Patienten, bürokratische Anteile der Arbeit erledigen andere Professionen. So werben die Betreiber, auch auf Basis eigener Umfragen.

Ein Anlass der BBMV-Veranstaltung war die Vorstellung eines neuen Rechtsgutachtens. Darin zeigt der Münchner Staatsrechtler Martin Burgi den rechtlichen Rahmen für eine künftige Regulierung auf, und zwar anhand vorhandener Ideen von Bundesärztekammer und Gesundheitsministern der Länder. Zuletzt hatten Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Antrag für ein MVZ-Regulierungsgesetz in den Bundesrat eingebracht. Laut Gutachten wären etliche der vorgeschlagenen Maßnahmen verfassungs- und europarechtlich unhaltbar, darunter ein Verbot von MVZ ohne örtlichen und fachlichen Bezug zu einer Klinik. Möglich wäre, bei Einschränkung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu verbieten. Auch gegen verschärfte Transparenzvorgaben sei nichts einzuwenden.

In der DDR gab es Polikliniken als staatliche Einrichtungen, in denen Ärzte verschiedener Fachrichtungen und andere Gesundheitsberufler angestellt tätig waren. Das Modell erschien den niedergelassenen Ärzten der Bundesrepublik (vielmehr ihren Berufspolitikern) eine so gefährliche Konkurrenz, dass sie das Fortbestehen zu verhindern wussten. Daran erinnert sich Franz Knieps, heute Vorstand des BKK-Dachverbandes, der einst auch die brandenburgische Sozialministerin Regine Hildebrandt beraten hatte. Während damals, zu Beginn der 1990er Jahre, noch vor zu viel Staatsmedizin gewarnt wurde, gibt es aktuell die Warnung vor der »Ökonomisierung« der Medizin. Der Eindruck entsteht, dass die jetzige Vehemenz im Kampf für eine MVZ-Regulierung weiter ideologiegetrieben ist – im Interesse der niedergelassenen medizinischen Einzelkämpfer.

Als 2004 Medizinische Versorgungszentren möglich gemacht wurden, hatte man als Inhaber zunächst Ärzte, aber auch andere Heilberufler im Blick. Inzwischen sind zur Gründung auch Krankenhäuser, bestimmte Erbringer von Dialyse-Leistungen sowie manche gemeinnützigen Träger zugelassen. Das war insofern nicht zu Ende gedacht, als dass Investoren auch gründungsberechtigte Unternehmen einkauften.

Michael Weller, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, erklärte auf der Berliner Veranstaltung, man werde »selbstverständlich« mit der künftigen Gesetzgebung auf das Ziel hinwirken, eine hochwertige und bedarfsorientierte medizinische Versorgung zu gewährleisten. »Vom Netz« werde niemand genommen. Stand jetzt sei der Anteil investorengeführter MVZ weit entfernt von einer Marktbeherrschung.

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