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Änderung im Cannabisgesetz: Ab April darf gekifft werden
Cannabisgesetz entbürokratisiert, Beschlussfassung im Dezember
Seit dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse war befürchtet worden, dass die geplante Legalisierung von Cannabis nicht mehr in naher Zukunft erfolgen würde. Eine Bundestagsdebatte wurde schon verschoben. Diese Befürchtungen dürften nun hinfällig sein. Am Montag einigten sich Abgeordnete der Ampel-Fraktionen mit dem Bundesgesundheitsministerium auf finale Änderungen des Cannnabisgesetzes und auf einen Fahrplan zur Entkriminalisierung. Das Gesetz soll Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden. Ab dem 1. April 2024 soll Cannabisbesitz nicht mehr kriminalisiert werden. Drei Monate später soll es auch die sogenannten Cannabis-Clubs geben. Die Gesetzgebung für Modellprojekte zum kommerziellen Vertrieb von Cannabis steht weiter aus.
Es ist nur ein paar Wochen her, da gab es im Bundestag einen Anhörung von Sachverständigen und eine Debatte im Plenarsaal zur Entkriminalisierung von Cannabis. Spart man CDU/CSU und die AfD aus, waren sich alle Parteien einig, dass es Zeit für die Entkriminalisierung der berauschenden Blüten ist. Nur wie diese erfolgen soll, da bestanden noch Differenzen. Der sozialdemokratische Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der kein prinzipieller Anhänger der Legalisierung ist, stellte damals vor allem die Drogenprävention in den Vordergrund. Eine Kampagne, die vor den Folgen des Konsums der Pflanze warnt, soll schon vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes beginnen. Relevante Teile der Einnahmen aus dem Cannabisgeschäft will Lauterbach in Präventionsprojekte stecken. Zahlreiche Politiker*innen aus Ampel und linker Opposition äußerten ihre Zweifel an etlichen Detailregeln, sie wurden als zu bürokratisch angesehen. Nun gibt es einige Änderungen und die Cannabis-Enthusiast*innen in Deutschland dürfen ein bisschen beruhigt sein.
Besonders kritisiert wurden die im Gesetz vorgesehenen Abstandsregelungen. Im Umkreis von 200 Metern zu Schulen sollte nicht gekifft werden und sollten Cannabis-Anbauvereinigungen keine Räumlichkeiten betreiben dürfen. Im Netz erschienen nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes schnell Karten, die zeigten, dass die Cannabis-Clubs dadurch an den Rand der Städte, in Industriegebiete gedrängt würden. Auch Vertreter*innen von Sicherheitsbehörden konnten mit den Abstandsregeln wenig anfangen und befürchteten einen großen Aufwand. Man wolle nicht mit dem Massband messen, ob jemand 195 oder 205 Meter von einer Schule Cannabis konsumiere, hieß es. Im geänderten Gesetz ist nun festgeschrieben, dass außerhalb der Sichtweite von Schulen und anderen Einrichtungen konsumiert werden darf und dass man bei einem Abstand von 100 Metern davon auszugehen kann, dies einzuhalten.
Auch die Menge an Cannabis, die Zuhause angebaut werden darf, wurde erhöht und präzisiert. Es handelt sich nun um 50 Gramm getrocknete Blüten, die jede*r besitzen darf. Eine geringfügige Überschreitung dieser Menge (bis zu 60 Gramm) soll außerdem als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat behandelt werden.
Ates Gürpinar, drogenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag sieht den vorliegenden Gesetzentwurf als »großen Erfolg für einen rationaleren Umgang mit Cannabis«. Zufrieden ist er allerdings nicht. Auch wenn einige Regeln verbessert worden seien, bleibe der Schwarzmarkt erhalten. Die Hürden für die Cannabis-Clubs hält Gürpinar für zu hoch. »Tabakfreier und damit risikoärmerer Konsum« werde unmöglich gemacht, weil Edibles (Esswaren mit Cannabis) weiterhin verboten blieben. Das alles sei »bedauerlich« und konterkariere den eigentlichen Zweck der Legalisierung. Gürpinar ist sich sicher: »Für uns bleibt einiges zu tun.«
Der Linke-Abgeordnete ist damit auf einer Linie etwa mit dem Branchenverband der Cannabiswirtschaft und dem Deutschen Hanfverband. Sie alle sind erleichtert, dass die Entkriminalisierung feststeht. Hinter ihren Vorstellungen von legalem Cannabis in Deutschland bleibt das Gesetz aber zurück.
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