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G20-Polizeigewalt bleibt komplett straflos
Letzte Ermittlungen gegen Beamten aus Baden-Württemberg eingestellt
Der Begriff Polizeigewalt sei ein »diffamierender Begriff«, den er »sehr deutlich« zurückweise, sagte der immer noch amtierende SPD-Innensenator Andy Grote kurz nach dem G20-Gipfel in Hamburg im Innenausschuss. Zuvor hatte der damalige Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz, ebenfalls Sozialdemokrat und mittlerweile Bundeskanzler, dasselbe Narrativ geprägt: »Polizeigewalt hat es nicht gegeben«, so Scholz zum NDR, als er zum Vorgehen gegen den Protest zehntausender Menschen in der ersten Juliwoche 2017 gefragt wurde.
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Vergangene Woche habe die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft ihre letzten Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt gegen G20-Polizisten eingestellt, berichtet die in der Hansestadt erscheinende »Mopo«. Diese Ermittlungen bezogen sich auf einen Vorfall vom 8. Juli 2017, bei dem eine Hundertschaft aus Baden-Württemberg ohne Vorwarnung auf eine friedlich zusammenstehende Gruppe einprügelte und der Erzieherin Lola D. mit dem Schlagstock das Wadenbein brach. Die Gruppe hatte im Schanzenviertel ihr Motto »Lieber tanz ich als G20« in die Tat umgesetzt. Auch die mitgebrachte Musikanlage wurde von der Prügelpolizei mutwillig zerstört, so ist es auf einem Video zu erkennen.
Zu dem brutalen Übergriff gegen die tanzende Gruppe berichtete auch die Webseite G20-Doku, auf der Aktivisten eine dreistellige Zahl weiterer Fälle von übermäßiger Polizeigewalt dokumentiert haben: Polizisten knüppelten und schlugen wahllos Demonstrierende, Feiernde und Anwohner, setzten massenhaft Wasserwerfer, Pfefferspray, Gummigeschosse und trotz anderslautender Vorgabe sogar Tränengas ein.
Bereits 2020 hatte sich die Hamburger Linke-Fraktion in einer Großen Anfrage nach der Strafverfolgung von übermäßiger Polizeigewalt beim G20-Gipfel erkundigt. Demnach wurden in 169 Fällen Verfahren eingeleitet, davon 133 wegen Körperverletzung im Amt. Keines dieser Verfahren führte jedoch bis dahin zu einer Anklage – außer in einem Fall, in dem ein Polizist einen Kollegen in einer Gefangenensammelstelle beim Entreißen einer Pfefferspraykartusche »leicht am Finger« verletzt hatte und deshalb verwarnt wurde.
»Dass Täter in Uniform straffrei bleiben, ist ein eklatantes Rechtsstaatsdefizit und untergräbt das Vertrauen in die gesamte Polizei«, sagt Cansu Özdemir, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft, zu »nd«. Olaf Scholz habe sich mit seiner Erklärung, Polizeigewalt habe es nicht gegeben, »schützend vor solche Schläger gestellt«. Dies unterstreiche die Unzulänglichkeit innerbehördlicher Aufklärung von Polizeigewalt, so Özdemir.
Der endgültig archivierte Fall vom 8. Juli 2017 scheint diese Kritik zu bestätigen. Zwar konnte die Staatsanwaltschaft drei Beamte einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) aus Baden-Württemberg als mutmaßliche Täter identifizieren, diese verweigerten aber die Aussage. Ihr Vorgesetzter will diese Beamten auf den Videos nicht erkennen können. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt, im Jahr darauf wieder aufgerollt und abermals eingestellt. »Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage« hat die Polizei dem Opfer jedoch eine Entschädigung von 4770 Euro zuzüglich Anwaltskosten »als materiellen und immateriellen Schadensersatz« geleistet.
Zu einem dritten Verfahren gegen die drei Beamten kam es 2022, nachdem der Anwalt der verletzten Lola D. darauf gedrängt hatte. Erst zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Handys und Computer der Verdächtigen und fand fünf Jahre nach der Prügelorgie tatsächlich belastende Hinweise.
Auf dem Mobiltelefon eines beschuldigten Polizeiobermeisters konnten die Forensiker ein Gipfelbild mit dem Schriftzug »Jagen und keine Gnade« wiederherstellen. In Chats soll der damals 28-Jährige außerdem geprahlt haben, er habe in Hamburg »ordentlich ausgeteilt«. Weitere Chats hätten »den Verdacht erhärtet«, dass es sich bei dem Mann um den G20-Täter handelt.
Sogar die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft kommt laut »Mopo« zu dem Schluss, dass der beschuldigte Beamte beim G20-Gipfel »Gewalt angewendet und Gefallen hieran gefunden hat«, und bescheinigt ihm eine »hochproblematische Dienstauffassung«. Für eine Anklage vor Gericht reichten der Justizbehörde diese Beweise aber nicht.
Auch die BFE-Einheit, die für die Ermittlungen gegen den Beamten zuständig ist, attestiere diesem eine hohe Gewaltbereitschaft, menschenverachtendes Verhalten und eine rassistische Gesinnung, berichtet die »Mopo« aus den Akten. In anderen Chatverläufen bezeichnete sich der Beschuldigte selbst als »Rassist«. Ob der Polizist deshalb wenigstens disziplinarisch verfolgt wurde, beauskunftet das Innenministerium in Baden-Württemberg mit Verweis auf den Datenschutz nicht.
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