Flüchtlinge hoffen auf Freizügigkeit
Brandenburgs LINKE: Gute Chance für Initiative
»Wo ein Wille ist, muss auch ein Weg sein«, sagt Katharina Dahme. Offenbar mangele es der rot-roten Koalition in Brandenburg am Willen, die unmenschliche Residenzpflicht abzuschaffen, sagt die Sprecherin der märkischen Linksjugend solid. Diese Pflicht besagt, dass Flüchtlinge den Landkreis, in dem sie gemeldet sind, nicht ohne Genehmigung verlassen dürfen. Die Vorschrift beruht auf Bundesrecht.
Brandenburgs SPD und LINKE vereinbarten jedoch in ihrem Koalitionsvertrag, sich dafür einzusetzen, die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Ausländer abzuschaffen. Wenigstens sollte gemeinsam mit Berlin erreicht werden, dass sich die Flüchtlinge innerhalb von Berlin und Brandenburg frei bewegen dürfen. Für Verstimmung sorgten nun Berichte, die Residenzpflicht werde doch nicht wesentlich gelockert.
»Sich hinter Bundesrecht zu verstecken, zeugt nicht gerade von politischem Mut«, rügte Martina Maurer vom Berliner Flüchtlingsrat. Eine Bundesratsinitiative sei zwar sinnvoll, »doch auf deren Erfolg kann man sich nicht verlassen.« Dagegen betonte der Landtagsabgeordnete Stefan Ludwig (LINKE), man stehe nicht auf verlorenem Posten, sondern kurz vor dem Erfolg. Es gebe sogar CDU-geführte Bundesländer mit grundsätzlichen Bedenken gegen die Residenzpflicht. Deshalb sei man »begründet optimistisch«. Die Aufregung sei unbegründet. Auf jeden Fall werde die Beschränkung auf die Landkreise aufgehoben. Brandenburg könne den Flüchtlingen erlauben, sich zumindest im gesamten Bundesland frei zu bewegen, und werde dies auch tun. An der entsprechenden Verordnung werde gearbeitet. Die Frage sei jetzt, ob Berlin einbezogen werden kann oder ob dagegen das Bundesrecht steht.
»Wahrscheinlich wird in diesem Frühjahr alles entschieden sein«, erklärte Ludwig. Damit meinte er, dass die Freizügigkeit innerhalb von Berlin und Brandenburg dann schon erlaubt und die Bundesratsinitiative gestartet ist. Rot-Rot sei jedenfalls nicht untätig gewesen und habe an diesem Thema vom ersten Tag an gearbeitet. Schon vier Wochen nach Antritt der Regierung sei es Flüchtlingen aus Brandenburg gestattet worden, zu Gottesdiensten nach Berlin zu fahren. Dies sei so unkompliziert möglich gewesen, weil die Religionsausübung durch das Grundgesetz geschützt sei. Doch »Erlasse, die es Flüchtlingen erlauben, zum Beispiel für den Besuch von Gottesdiensten ins jeweils andere Bundesland zu fahren, reichen nicht aus«, findet Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
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