Versammlungsgesetz in Bayern entschärft

DGB hält an Verfassungsbeschwerde fest

  • Lesedauer: 2 Min.

München (ND-Hintze). Das heimliche Belauschen und Filmen von Versammlungen wird in Bayern wieder abgeschafft. Der Landtag entschärfte am Mittwoch das zu Zeiten der CSU-Alleinregierung beschlossene Versammlungsgesetz und gab damit dem Drängen eines Bündnisses von 13 Verbänden, Organisationen, Gewerkschaften und Parteien nach. Die Änderungen gehen maßgeblich auf den Koalitionspartner FDP zurück, allerdings wurden nicht alle der im Jahr 2008 beschlossenen Verschärfungen zurückgenommen.

Der DGB Bayern bewertete die Entschärfung des Gesetzes als Teilerfolg des Bündnisses. »Das Gesetz wurde nicht nur in Randbereichen angepasst, sondern in seiner Substanz verändert. Ein Rückfall in den Obrigkeitsstaat konnte somit verhindert werden«, erklärte Matthias Jena, Vorsitzender des bayerischen DGB. Weil das nun geänderte Versammlungsrecht weiterhin zahlreiche Mängel aufweise, halte der DGB Bayern seine Verfassungsbeschwerde in diesen Punkten aufrecht.

Zu den zurückgenommen Grundrechtseinschränkungen gehören Vorschriften, mit denen Versammlungsleiter quasi als Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden sollten sowie das heimliche und offene Belauschen und Filmen von Versammlungen, außerdem das sogenannte Militanzverbot.

Andere Punkte der Verfassungsbeschwerde blieben allerdings unberücksichtigt. So gibt es auch im veränderten Versammlungsgesetz die Anmeldepflicht für Kleinveranstaltungen ab zwei Personen, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Unterscheidung zwischen Klein- und Großveranstaltungen gefordert hatte. Darin sieht der DGB eine Beeinträchtigung des Streikrechts, weil nun zwei Streikposten bereits eine anmeldepflichtige Veranstaltung bilden. Des weiteren müssen persönliche Daten von Ordnern bei Versammlungen immer noch zur Speicherung bei der Behörde abgeliefert werden. Der DGB will vor dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieser Maßnahmen feststellen lassen.

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