Initiative arbeitet mit fragwürdigen Methoden

Unerlaubterweise mit Ausweisen der Volkssolidarität auf Stimmenfang gegen ein Asylbewerberheim in Kamenz

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.
Die von NPD-Mitgliedern organisierte »Bürgerinitiative direkte Demokratie« zur Verhinderung des zentralen Asylbewerberheimes in Kamenz (ND berichtete) hat der Stadtverwaltung 1740 Unterschriften übergeben. Doch das Bürgerbegehren ist ohnehin wahrscheinlich unzulässig, heißt es aus dem Landratsamt des Kreises Bautzen.
Kamenz
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Schon die angewandten Mittel zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften für das Bürgerbegehren lassen deutliche Rückschlüsse auf das dubiose Gebaren der Organisatoren der »Bürgerinitiative direkte Demokratie« zu. »Die haben zum Teil Ausweise der Volkssolidarität vorgezeigt, um sich das Vertrauen der Leute zu erschleichen«, berichtet ein besorgter Bürger, welcher aus Angst anonym bleiben will. Bei der Volkssolidarität zeigt man sich über derartige Vorgänge schockiert.

»Wir stellen ganz deutlich klar, dass weder im Auftrag noch mit Billigung des Verbandes Mitglieder oder anderweitig Beauftragte in Kamenz irgendwelche Unterschriften sammeln«, so Sabine Strauß, Geschäftsführerin der Volkssolidarität Bautzen. Mittlerweile hat man die betreffende Person ermitteln können und festgestellt, dass diese in einem anderen Kreisverband der Volkssolidarität Mitglied war, dort allerdings aufgrund von Verstößen gegen die Satzung ausgeschlossen wurde. »Die Volkssolidarität ist dem Humanismus verpflichtet und unterstützt Menschen in Not«, erklärt Strauß mit Nachdruck.

Doch trotz oder gerade aufgrund solcher Methoden hat es die von NPD-Kräften gegründete »Bürgerinitiative direkte Demokratie« geschafft, 1740 Unterschriften bei den Kamenzer Bürgern zu sammeln. Die abgegeben Listen liegen derzeit bei der Kamenzer Stadtverwaltung zur Überprüfung vor. Mit einem Ergebnis wird erst in den kommenden Tagen gerechnet, wobei davon auszugehen ist, dass das notwendige Quorum von 1340 Unterschriften erreicht worden sein dürfte.

Ob das Bürgerbegehren jedoch überhaupt zulässig ist und es damit zu einem Bürgerentscheid kommt, entscheidet der Kamenzer Stadtrat auf seiner nächsten Sitzung Mitte März. Eine eindeutige Absage kommt diesbezüglich schon jetzt aus dem Landratsamt Bautzen. Der zuständige Dezernent Geert Runge hält das Bürgerbegehren für nicht zulässig. »Die Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften und die dortige Unterbringung der Asylbewerber ist für den Landkreis eine staatliche Pflichtaufgabe nach Weisung, bei der die Städte und Gemeinden die Landkreise unterstützen müssen«, erklärt Runge.

Laut Sächsischer Gemeindeordnung sind Bürgerentscheide bei Weisungsaufgaben jedoch klar ausgeschlossen, womit das Begehren unzulässig wäre. Daran ändert laut Ansicht des Dezernenten auch die Behauptung der Bürgerinitiative nichts, man ziele mit dem Begehren allein auf die Rücknahme eines Beschlusses des Kamenzer Stadtrates ab, welcher eine Änderung des Bebauungs- und Nutzungsplanes vornahm, um das Asylbewerberheim zu ermöglichen. »Die Stadt Kamenz kommt mit dem Beschluss ihrer Mitwirkungspflicht nach«, sagt Runge. Da sich alle Kamenzer Stadträte – mit Ausnahme der NPD-Vertreter – bereits von dem Bürgerbegehren distanziert haben, ist mit dessen Ablehnung zu rechnen. Kommt es dazu, hat die NPD-Fraktion bereits eine Klage angekündigt.

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