Arbeitslosen die Schulden erlassen

Gesundheitsministerium handelt Kompromiss aus

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Berlin (AFP/ND). Hartz-IV-Empfänger, die einer privaten Krankenversicherung angehören, sollen ihre oft über Jahre angehäuften Beitragsschulden erlassen bekommen. Das sieht ein mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgehandelter Kompromiss vor, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Donnerstag bestätigte. Im Gegenzug solle die Privatversicherung die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig direkt von den Jobcentern und Sozialhilfeträgern überwiesen bekommen. Damit hätten sie die Gewähr, dass die Betroffenen dieses Geld nicht anderweitig verwenden.

Details der Regelung müssen dem Sprecher zufolge noch geklärt werden. Er bestätigte mit seinen Angaben einen Bericht des Berliner »Tagesspiegel«. Derzeit sind rund 8500 Zuwendungsempfänger privat krankenversichert, davon hat ein Teil mit erheblichen Schulden zu kämpfen. Denn sie können nicht mehr in eine gesetzliche Kasse wechseln, bekommen die oft höheren Kosten für ihre Privatversicherung aber nur zum Teil erstattet.

Mit dem Kompromiss hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ein jahrelanges Streitthema vom Tisch, das noch auf eine Regelungslücke aus Zeiten der großen Koalition zurückgeht. Weil sich Union und SPD in einem Detail ihrer Gesundheitsreform nicht einigen konnten, gerieten die privat versicherte Hartz-IV-Empfänger in die Schuldenfalle.

Erst im Januar 2011 hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Träger der Grundsicherung den Zuwendungsempfängern die Beiträge für ihre Privatversicherung in voller Höhe zu erstatten haben. Was mit den bis dahin aufgelaufenen Altschulden geschehen sollte, blieb jedoch offen.

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