Langer Weg zum Löschen
Daten im Internet zu vernichten, ist oft nicht einfach - und der Erfolg fraglich
Die Anmeldung fällt nicht schwer, das Löschen um so mehr. Wohl jeder, der schon mal ein angelegtes Nutzerkonto im Internet wieder auflösen wollte, hat die Erfahrung gemacht, dass dies unter Umständen gar nicht so einfach ist. Zahlreiche Hinweise und Beschwerden zu dem Thema haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veranlasst, die Sachlage näher zu beleuchten.
Zunächst wurden im Rahmen einer Marktanalyse die Seiten von 19 Online-Plattformen untersucht. Dazu gehörten Anbieter von Webmaildiensten wie GMX oder Hotmail, große Onlinehändler wie Amazon oder Tchibo, Foren wie Gutefrage.net oder kochrezepte.de und soziale Netzwerke wie Facebook oder Wer-kennt-wen. Bei lediglich sechs dieser Plattformen war die Löschmöglichkeit am erwartbarsten Platz, nämlich den Kontoeinstellungen oder Profilinformationen zu finden. Bei neun weiteren Anbietern wurde diese Funktion erst in der »Hilfe« gefunden, bei den vier restlichen Plattformen fand sich überhaupt keine Löschmöglichkeit auf der Seite. »Die Ergebnisse geben Anlass zu politischer Aktivität«, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Wer keinen leichten oder leicht zu findenden Ausgang anbiete, missachte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Versteckte Funktion
Erkenntnisse über die Erfahrungen von Nutzerseite brachte eine vom vzbv in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage. Von rund 1000 privaten Internetnutzern wollten 37 Prozent bereits einmal einen Online-Account löschen. Bei einem knappen Viertel ging es um die Kontolöschung bei einem sozialen Netzwerk, drauf folgten Webmaildienste mit 23,5 Prozent und Onlineshops mit 20,8 Prozent. Jeder zweite gab an, die Löschungsmöglichkeit erst nach längerer Suche gefunden zu haben. Mit zunehmendem Alter der Surfer stiegen dabei die Schwierigkeiten. Schließlich bezeichneten nur 31,8 Prozent der Befragten der Vorgang als hindernisfrei.
Keine Rückmeldung
Cornelia Tausch vom vzbv hält es für bedenklich, dass bei 11 Prozent der untersuchten Angebote die Angabe von Kündigungsgründen verpflichtend sei. Genauso wie den Umstand, das häufig nicht mal eine Rückmeldung über eine erfolgreiche Abmeldung komme. »Was passiert mit meinen Daten? Werden die vor fremdem Zugriff geschützt? Werden die verkauft«, fragt Gerd Billen Er fordert bei Abmeldung eine rechtssichere Erklärung, dass die Daten gelöscht und nicht weiterverwendet werden.
»Wir haben einen Innenminister, den das Thema Datenschutz beim Verbraucher nicht interessiert«, klagt Billen. Auch Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) habe sich mit Verweis auf die anstehende Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie verweigert, in Deutschland schärfere gesetzliche Regelungen zu erlassen. Der vzbv setzt daher auf einen Dialog mit den Branchenverbänden BITKOM und BVDW zur Erstellung so genannter Best-Practice-Leitlinien.
Billen rät Internetnutzern, bei Anbietern nachzufragen, welche Daten vorhanden sind. Die sind zur Auskunft gesetzlich verpflichtet. »Wenn Verbraucher auf aktiven Widerstand stoßen, sollten sie sich an die Datenschutzbeauftragten wenden«, sagt Cornelia Tausch.
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