Pflegekräfte weiten Protest gegen AOK aus
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident will Krankenkasse zu neuen Gesprächen bewegen
Schwerin (dpa/nd). Viele Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern wollen sich mit der Absenkung ihrer Vergütungen durch die AOK nicht abfinden. Gestern wollten wieder mehrere hundert Pflegekräfte demonstrieren, diesmal mit einem Marsch durch Schwerin.
Am Mittwoch hatten rund 300 Pflegerinnen und Pfleger in Rostock demonstriert. Mehr als 1000 waren es in Neubrandenburg. Zuvor hatte es Proteste in Wismar, Greifswald und Anklam gegeben. Die Aktion in Schwerin soll nicht die letzte sein, hieß es vom Verband privater Anbieter sozialer Dienste in Mecklenburg-Vorpommern. »Wir müssen am Ball bleiben«, sagte eine Sprecherin.
Die AOK hat in Mecklenburg-Vorpommern neue Pflegesätze durchgesetzt, die nach Darstellung von Pflegedienst- und Sozialverbänden bis zu 18 Prozent unter den bisherigen liegen. Die größte Krankenkasse im Land hatte unter Hinweis auf bislang überdurchschnittlich hohe Vergütungssätze auf eine Reduzierung gedrungen. Die Verhandlungen dazu waren gescheitert, so dass ein Schiedsspruch von unabhängiger Seite erfolgte. Dagegen haben Betroffene Klagen angekündigt. Eine juristische Klärung könne jedoch Jahre dauern, hieß es vom Verband privater Pflegedienste. Deshalb solle neu verhandelt werden.
Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) äußerte am Mittwoch in Rostock Verständnis für die Demonstranten. Er versprach darauf hinzuwirken, dass die AOK an den Verhandlungstisch zurückkehrt, damit für die Beschäftigten eine akzeptable Lösung gefunden werde. Die Krankenkassen wiesen am Donnerstag in einer gemeinsamen Mitteilung die Vorwürfe der Pflegeverbände zurück, dass Vergütungen für ambulante Pflegedienste bei der häuslichen Krankenpflege pauschal gekürzt werden würden. Der Sprecher der AOK Nordost, Markus Juhls, sagte in Schwerin, die Vergütungsstruktur werde zum 1. August verändert. So würden Fahrkosten zu einer Adresse nur noch einmal erstattet, auch wenn dort mehrere Patienten unter einem Dach zu betreuen seien, etwa in ambulanten Wohnformen oder Senioren- Wohngemeinschaften. Die Vergütung medizinischer Leistungen soll demnach nicht gesenkt werden.
Eine tarifgerechte Vergütung von Pflegedienstmitarbeitern werde mit den neuen Vergütungen weiterhin möglich sein, sagte Juhls. Die Schiedsentscheidung verschiebt der Mitteilung zufolge das Vergütungsniveau zugunsten der medizinischen Leistungserbringung. Wegezeiten und Wegeaufwendungen sollen nur dann abzurechnen sein, wenn sie auch tatsächlich anfallen.
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