Gotteslästerung wird zum Politikum
Debatte über Aufführung von islamfeindlichem Video hält an
Berlin (epd/nd). Nachdem der in den USA produzierte islamfeindliche Film zu gewalttätigen Protesten in mehreren islamischen Ländern ausgelöst hatte, kündigte die rechtspopulistische Partei Pro Deutschland an, das Video im November in einem Berliner Kino aufzuführen. Bundesinnenminister Friedrich wertet ein solches Vorhaben als politische Demonstration. »Deshalb halte ich es für angemessen, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten des Versammlungsrechts, des Ordnungsrechts prüfen, wie man dagegen vorgehen kann«, sagte der Minister dem Fernsehsender Phoenix. Die Meinungsfreiheit sieht er dadurch nicht eingeschränkt.
Mit einer Filmvorführung in Berlin wird auch der radikale Prediger Terry Jones aus den USA in Verbindung gebracht. Gegen den US-Amerikaner wurde bereits in Deutschland ein Einreiseverbot verhängt, was der Betroffene in einer von Pro-Deutschland verbreiteten Mitteilung kritisierte: Versuche zur Begrenzung der Meinungsfreiheit seien »der Anfang vom Ende westlicher Gesellschaften«, heißt es darin.
Bundestagsvizepräsidentin Göring-Eckardt betonte, Verbieten sei immer die letzte Option. Das Video sei es »nicht wert, dass wir das Recht auf freie Meinungsäußerung kaputt machen«, sagte die Grünen-Politikerin der »Thüringer Allgemeine«.
Auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält strengere Vorschriften gegen Gotteslästerung nicht für erforderlich. Sie sehe keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, sagte sie der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«. »Wir müssen aber Respekt und Toleranz für Religionsausübung fördern und einfordern«, so die Ministerin.
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Berlins Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) hat indes erneut dazu aufgerufen, die geplante Aufführung des Videos so unbequem wie möglich zu machen. Im rbb-Inforadio sagte Kolat: »Wir haben jetzt schon die wichtige Rückmeldung, dass es für Pro Deutschland schwierig sein wird, einen Kinobetreiber zu finden.«
Ein gerichtlich erwirktes Aufführungsverbot hält der Mainzer Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen für denkbar. »Dies ist nach Paragraf 116 im Strafgesetzbuch möglich, wenn Publikationen wie auch Videos eine Religion schmähen und damit den öffentlichen Frieden gefährden«, sagte der Professor der »Rhein-Zeitung«.
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