Leichtere Bürgerbeteiligung
Das Saarland beschließt Verfassungsänderung
Saarbrücken (dpa/nd). Im Saarland können sich Bürger künftig leichter über Volksbegehren und -entscheide sowie Volksinitiativen an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen. Eine dafür notwendige Verfassungsänderung wurde am Mittwoch im saarländischen Landtag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. Neben den Regierungsfraktionen von CDU und SPD stimmten auch die Linkspartei sowie ein Abgeordneter der Piraten für die entsprechenden Änderungen. Drei Piraten-Abgeordneten stimmten dagegen, die beiden Grünen enthielten sich. Für den Bundes-Verein »Mehr Demokratie« sind die neuen Regelungen lediglich »ein kleiner Schritt«.
Zentrale Änderungen sind die Lockerung des bisherigen strikten Finanzvorbehalts, wodurch finanzwirksame Volksbegehren ausgeschlossen waren. Künftig kann auch über Anliegen entschieden werden, deren Kosten bis maximal 0,5 Prozent des Landeshaushalts betragen. Neu eingeführt wurde die Möglichkeit einer Volksinitiative, an der sich alle Einwohner des Landes ab 16 Jahren beteiligen dürfen. Zudem wurden die bislang hohen Beteiligungsquoren deutlich abgesenkt.
Der CDU-Abgeordnete Roland Theis bezeichnete die Änderungen als einen sinnvollen Ausgleich zwischen repräsentativer Demokratie und dem Wunsch nach mehr direkter Mitbestimmung. LINKEN-Fraktionschef Oskar Lafontaine begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit dem Hinweis auf deutliche Verbesserungen, auch wenn sich die LINKEweitergehende Erleichterungen gewünscht hätten. Grünen-Chef Hubert Ulrich warf der großen Koalition vor, noch hinter Vorschläge der schwarz-gelb-grünen Vorgängerregierung zurückgefallen zu sein. Der Piraten-Abgeordnete Andreas Augustin bezeichnete es als »Frechheit«, dass die Expertenkritik aus den Anhörungen weitgehend nicht aufgenommen worden sei. Der Verein »Mehr Demokratie« sieht lediglich einen »kleinen Schritt« zu mehr Bürgerbeteiligung und bekräftigte seine Kritik, dass einige Erschwernisse in der Verfassung verankert worden seien.
Das neue Gesetz löst Regelungen aus dem Jahr 1979 ab. Insbesondere aufgrund des bislang geltenden strikten Finanzvorbehalts ist im Saarland bisher kein Volksentscheid zustande gekommen.
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