Übungsschuss auf Zivilflugzeug
Vorfall auf Bundeswehrübungsplatz vor Gericht
Das hätte ins Auge gehen können. Durch die staatsanwaltliche Strafverfolgung bis vor das Amtsgericht Oldenburg/Holstein ist ein gefährlicher Zwischenfall auf dem Bundeswehrübungsplatz Putlos (Kreis Ostholstein) am 31. Mai 2011 jetzt der Öffentlichkeit bekannt geworden. Bei einem Flugabwehrgefechtsschießen geriet ein bemanntes Flugzeug ins Visier einer Lenkwaffenrakete, die eigentlich auf unbemannte Drohnen als Ziel angesetzt war.
Falsche Uhrzeit
Der infrarot-gelenkte Stinger-Flugkörper war von einem Soldaten auf Befehl eines Feldwebels abgefeuert wurden, traf jedoch nicht und schlug in einem Waldstück ein. Dem heute 27-jährigen ehemaligen Feldwebel Marcleon M. wurde seitens der Anklage ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr vorgeworfen sowie - laut Wehrstrafgesetz - auch Ungehorsam anderen Vorgesetzten gegenüber, da es offensichtlich zur Verletzung von Dienstvorschriften gekommen war.
Am Übungstag war die vorgesehene Schießbahn erst für 11 Uhr freigegeben, doch der Abschuss erfolgte bereits davor. Die Rakete verließ zudem den Übungssektor und flog in Richtung benachbarte Schießbahn. Dort war gerade ein Zivilflugzeug dabei, im Auftrag der Bundeswehr an langen Seilen Schleppziele in die Höhe zu ziehen, die ebenfalls als Zielobjekte dienen. Statt einer unbemannten Drohne geriet nun dieser Zivilflieger ins Visier. Die Stinger-Treffgenauigkeit liegt nach Bundeswehrbeschreibung bei 80 Prozent. Dass das Geschoss dann doch keinen Schaden anrichtete, war offenbar nur dem puren Glück und fehlender Präzision geschuldet.
Der Ablauf des Vorfalls auf dem Übungsgelände westlich von Oldenburg ist bei allen Beteiligten unstrittig. Wer aber alles Schuld oder welche Schuldanteile an dem Beinahe-Unglück hatte, das wird wohl nun das Truppendienstgericht in Hamburg herausfinden müssen. Der in Oldenburg angeklagte Marcleon M. aus Bremen ging mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens aus dem Prozess, sofern er innerhalb eines halben Jahres 2000 Euro bezahlt. Darauf verständigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung, noch bevor überhaupt die Beweisaufnahme eröffnet wurde.
Ansonsten hätte das Gericht in einem Marathonprozess viele damalige Zeugen, die im gesamten Bundesgebiet verstreut wohnen, zur Befragung laden müssen. Dann hätte es aller Wahrscheinlichkeit nach auch eine Erörterung der Befehlsketten und eine Diskussion um die Sicherheitsstrukturen gegeben. Um eine abschließende disziplinarrechtliche Bewertung kommt M. aber nicht herum.
Keine offiziellen Zahlen
Erschreckend bleibt, warum es überhaupt zu dem Fehlverhalten und Fehlschuss hatte kommen können, denn die Abläufe solch einer Übung sind normalerweise genau geregelt und abgesprochen. Das Verteidigungsministerium wollte sich zu dem Vorfall nicht äußern. Über die Anzahl solcher Beinahe-Unglücke im Bundeswehralltag gibt es keinerlei Zahlen. Immer wieder gab es aber Zwischenfälle, auch mit tödlichem Ausgang. So wurde erst Ende Mai im Gefechtsübungszentrum des Heeres in der Colbitz-Letzlinger Heide ein Soldat von einem Panzer überrollt.
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