Unter Verschluss
Im Zeughauskino laufen Filme, die einst in Deutschland verboten waren
Die Filmreihe »Verboten! Filmzensur in Deutschland« zeigt (nicht nur deutsche) Werke aus sieben Jahrzehnten Filmgeschichte, die im Dritten Reich verboten, in der Vorwende-BRD nur nach Überarbeitung gezeigt wurden oder in der DDR erst mal im Depot landeten.
Die Gründe für den staatlichen Eingriff in die öffentliche Aufführbarkeit eines Films können vielfältig sein, das zensierte Material politisch inopportun, moralisch fragwürdig, jugendgefährdend, moralzersetzend, schlecht für das Ansehen von Partei, Beamtenstand oder Regierung. Oder auch für das Ansehen der Handelsmarine wie im Fall von »Große Freiheit Nr. 7«. Erst waren es die Nazi-Oberen, die sich 1944 über diesen wenig heldenmütigen Film empörten und ihn nach seiner Premiere im fernen Binnenland gar nicht mehr öffentlich zeigen mochten. Und gleich nach Kriegsende dann die Kirchen, weil er ja von außerehelicher Liebe handelte. Da erhielt er dann Jugendverbot. Dabei war Helmut Käutners Film, gedreht im Sommer 1943 im und um den kriegszerstörten Hamburger Hafen, ursprünglich eine Auftragsarbeit zur Feier der vom Krieg selbstredend heroisch unbeeindruckten deutschen Handelsmarine gewesen.
Was Käutner stattdessen ablieferte, war eine Ballade vom traurigen, alternden Seemann, der sich an Land sein Geld mit der Darbietung von Seemannsliedgut in Reeperbahn-Kaschemmen verdient. Emotional reibt er sich zwischen einer von Anhänglichkeit und Pragmatismus geleiteten Beziehung zu einer Bardame und seinen großen, aber nicht erwiderten Gefühlen für die blutjunge Freundin auf, die sein verstorbener Bruder hinterließ. Damit war der Film als Propagandavehikel für den großdeutschen Seemann eindeutig völlig ungeeignet. Als Gedenkstein für Käutner und seine Besetzung dient »Große Freiheit Nr. 7« bei aller Geschichtsklitterung der Hafenbilder (und trotz eines ungebremst hohen Kitschfaktors) heute dafür umso mehr - vom »plötzlich so ganz anders« singenden Hans Albers über Hilde Hildebrand und Ilse Werner bis Hans Söhnker und Gustav Knut.
Bei Gustav Ucickys Liebes- und Intrigen-Drama »Am Ende der Welt« ist das Skandalon dagegen weniger, dass der Film 1943 trotz eiliger Umarbeitung erst einmal verboten wurde, sondern eher die relativ zügige Wiederfreigabe durch einschlägige bundesdeutsche Gremien, die fünf Jahre nach Kriegsende kein Problem darin sahen, dass der Bösewicht und finanzielle Verführer der Filmhandlung klar antisemitisch gezeichnet ist. Dass andererseits ein ästhetisches Urteil kein absolutes ist, sondern von der Funktion abhängt, die einer gerade bekleidet, illustriert der Zensurfall »Die andere Seite« von 1931 (Regie Heinz Paul): Vom Privatmann Goebbels als unsentimental-realistische Darstellung der psychischen Folgen eines Stellungskriegs noch hochgelobt (obwohl er doch die britischen Feinde des ersten Weltkriegs in den Schützengräben zeigte), wurde er vom Propagandaminister Goebbels nach der Machtübernahme trotzdem als wehrkraftzersetzend (weil allzu offenkundig kriegsfeindlich) prompt verboten.
Ein echtes Kuriosum der Filmreihe stellt - neben einem ganzen Abend zum Weimarer Zensurfall »Panzerkreuzer Potemkin« - auch der heutige Kultklassiker »Casablanca« in der ursprünglichen deutschen Nachkriegs-Sychronisation dar, die auf Betreiben des Verleihs (desselben Studios, das ihn einst als Anti-Nazipropaganda hatte drehen lassen) alle Anspielungen auf Nazi-Besatzer, jüdische Flüchtlinge und den europäischen Widerstand gegen das Dritte Reich aus dem Film tilgen oder jedenfalls durch eine besonders fantasievolle Umtextung aus den gesprochenen Dialogen verschwinden ließ. Ein Schildbürgerstreich, der kommerzielle Gründe hatte: Mit der jüngsten Vergangenheit wollte man den bundesdeutschen Bürger im Wirtschaftswunderjahr 1952 in seiner knappen Freizeit offenbar nicht gern belasten.
»Regalfilme« der DEFA aus dem Produktionsjahr vor dem 11. Plenum wie Gerhard Kleins »Berlin um die Ecke«, »Karla« von Herrmann Zschoche oder Frank Vogels »Denk bloß nicht, ich heule« sind ebenso Teil des Programms wie einst zensierte Filme über diese alles zersetzende Kraft im Gefüge des bürgerlichen Moralwesens - den Sex. Wenn der dann auch noch gleichgeschlechtlich auftritt, wie in Nazi-Kultregisseur Veit Harlans Nachkriegsspätwerk »Anders als Du und ich (§ 175)«, und gleich im Titel einschlägige Verbotsparagrafen zitierend, klapperte die Schere des Zensors schon vorab im Takt. Dass der Film einer damals noch konventionellen Moralvorstellung ohnehin in die Hände arbeitete, indem er allerlei moderne Kunstformen ebenso unter Generalverdacht stellte wie das Lieben von Männern (praktisch gleichgesetzt mit dem Verführen von Knaben), konnte den Film nicht vor Kürzungen und Nachdrehs retten.
Aber auch heterosexueller Sex wurde zum Stein des Anstoßes, wenn er sich nicht in ehelichen Schranken wohlverhielt: Gustav Machatýs »Ekstase« mit Hedwig Kiesler (der späteren Hedy Lamarr) von 1933 wurde in Deutschland gleich ganz verboten (und ist auch hier nur in einer DVD-Projektion zu sehen). Und noch das bundesdeutsche Skandalwerk der unmittelbaren Nachkriegszeit, Willi Forsts »Die Sünderin« mit einer nun in der Tat atemberaubenden Hildegard Knef, wurde trotz mehrfacher vorauseilender Bereinigung des Drehbuchs in seiner zur Freigabe schließlich vorgelegten Fassung zum heftigen Streitfall zwischen progressiven Kreisen und den Kirchen.
Bis 2. Februar, Zeughauskino, Unter den Linden 2, Tel.: (030) 20 30 47 70, www.zeughauskino.de
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