Kritik vor Abstimmung über weitere »sichere Herkunftsländer«
Flüchtlingsorganisationen warnen vor Ausschluss weiterer Gruppen von einem fairen Asylverfahren
Berlin. Vor der Entscheidung im Bundestag über eine Erweiterung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten haben Flüchtlingsorganisationen und Linke ihre Kritik an dem Regierungsvorhaben bekräftigt. »Mit dem Gesetz wird die Tür zum Ausschluss weiterer Gruppen von einem fairen Asylverfahren weit aufgestoßen«, erklärte die Organisation pro Asyl am Donnerstag in Frankfurt am Main. Die Neuregelung enthält allerdings auch Erleichterungen für Asylbewerber in Deutschland.
Vorgesehen ist, dass Asylanträge von Menschen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina künftig leichter abgelehnt werden können. Durch die Aufnahme der Länder in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll Deutschland nach dem Willen von Union und SPD als Zielland für Asylbewerber aus dem westlichen Balkangebiet weniger attraktiv werden.
Pro Asyl warf Union und SPD vor, sie wollten ihr Vorhaben im Schatten der Fußball-WM »im Hauruckverfahren durchpeitschen«. Gegen eine »weitere Schleifung des Grundrechts auf Asyl« wandte sich auch Linken-Vorstandsmitglied Katina Schubert. Wer aus den drei genannten Ländern komme, habe »künftig keine Chance mehr«, Asyl in Deutschland zu bekommen, obwohl es dort zum Beispiel gegen Roma rassistische Verfolgung gebe. Auch die Grünen lehnen die Neuregelung ab.
Widerstand kam auch aus der SPD. »Ich halte es angesichts der Erfahrungen besonders der Gruppe der Roma für nicht gesichert, dass sie dort nicht weiter Diskriminierung, sogar Verfolgung und Gewalt ausgesetzt sind«, warnte die Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese in einer persönlichen Erklärung.
Hintergrund der Änderung ist, dass seit der Aufhebung der Visumspflicht für Bürger aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina 2009 und 2010 die Zahl der von Bürgern aus diesen Staaten gestellten Asylanträge stark angestiegen ist. Die Anerkennungsquote liegt aber bei weniger als einem Prozent.
CDU-Vize Thomas Strobl verteidigte das neue Gesetz. Die Kommunen bräuchten Platz für »diejenigen, die wirklich verfolgt werden« - etwa syrische Flüchtlinge, sagte er im Deutschlandfunk. Auch mache ein Asylverfahren angesichts der niedrigen Anerkennungsquote wenig Sinn.
Die Neuregelung sieht aber auch vor, die Wartefrist, nach der Asylbewerbern und geduldeten Ausländern die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt wird, auf einheitlich drei Monate zu verkürzen. Bislang beträgt die Frist für Asylbewerber neun Monate und für geduldete Ausländer ein Jahr. Der Bundestag soll am Abend über das neue Gesetz abstimmen. AFP/nd
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