Regierung setzt EU-Bankenunion um

Gesetze zum Abwicklungsregime beschlossen

Laut Bundesregierung sind die Steuerzahler künftig außen vor, wenn Banken in Schieflage geraten. Kritiker haben Zweifel.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch vier Gesetzentwürfe zur Umsetzung weiterer Bausteine der EU-Bankenunion beschlossen. Dabei geht es um den Mechanismus zur Abwicklung maroder Banken sowie die Möglichkeit der direkten Rekapitalisierung angeschlagener Geldhäuser über den Euro-Rettungsschirm ESM. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, mit den Regelungen werde sichergestellt, dass bei der Bankenrettung maßgeblich die Eigentümer und Gläubiger herangezogen werden und nicht die Steuerzahler. »Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um den Finanzsektor weiter zu stabilisieren und das Vertrauen in die Stabilität unserer gemeinsamen europäischen Währung weiter zu stärken«, betonte Schäuble in Berlin.

Der Abwicklungsmechanismus soll in der EU 2016 eingeführt werden, in Deutschland bereits ein Jahr früher. Wenn dann eine Krisenbank Geld für die Rettung oder Abwicklung benötigt, besteht eine Haftungsrangfolge: Erst werden die Aktionäre, die Kreditgeber und die Großsparer mit Einlagen ab 100 000 Euro zur Kasse gebeten. Sollte dies nicht ausreichen, steht ein gemeinsamer Abwicklungsfonds bereit, in den die Banken einzahlen. Er soll bis Anfang 2024 schrittweise mit rund 55 Milliarden Euro gefüllt werden, allerdings gibt es unter den EU-Staaten noch Streit über die Höhe und Details der Bankenabgabe. Wenn alle Stricke reißen, müsste aber doch der jeweilige Staat eingreifen und, wenn er nicht dazu in der Lage ist, der Euro-Rettungsschirm.

Das DGB-nahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hält das Volumen des Abwicklungsfonds für zu gering. Schon die Krise einer einzigen Großbank könnte die vorgesehene Gesamtsumme aufzehren: Die maximal mögliche Hilfe in Höhe von fünf Prozent der Bilanzsumme würde selbst nach einer Beteiligung der Gläubiger allein bei der Deutschen Bank 74 Milliarden Euro betragen. Und dabei seien die Folgewirkungen noch gar nicht eingerechnet, heißt es in einer IMK-Studie.

Die Monopolkommission erklärte, das von der Bundesregierung beschlossene Konzept sei im Grundsatz richtig. Doch wiesen die neuen Regeln Schlupflöcher auf, die es ermöglichen, von der Gläubigerhaftung abzuweichen. Die Wettbewerbshüter forderten von der Regierung eine neue Fusionskontrolle, um zu verhindern, dass weitere Institute zu groß werden, als dass man sie pleite gehen lassen kann.

Neben dem Abwicklungsmechanismus sieht die EU-Bankenunion auch eine bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte zentrale Aufsicht über 120 Großbanken vor. Diese wird seit Januar aufgebaut und soll im Herbst voll funktionsfähig sein. Seit einigen Monaten durchforsten Prüfer der EZB bereits die Bilanzen auf Altlasten oder mögliche Kapitallöcher im Fall von Krisen. Die Ergebnisse des Stresstests sollen in der zweiten Oktoberhälfte veröffentlicht werden.

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