Umweltbundesamt fordert gesetzliche Regelung zum Fracking

Gutachten zählt Vielzahl von Risiken auf

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Am Fracking scheiden sich die Geister. Die einen verteufeln es als Risikotechnologie, die anderen sehen es als Chance, unabhängiger von Gas- und Ölimporten zu werden. Das Umweltbundesamt plädiert in einem Gutachten für ein weitgehendes Verbot.

Berlin (epd). Das Umweltbundesamt (UBA) dringt auf eine rasche gesetzliche Regulierung für die Risikotechnologie Fracking. Nötig seien »enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit«, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung eines Gutachtens. Solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben, fügte sie hinzu.

Die Umweltverbände gingen am Mittwoch noch einen Schritt weiter und forderten eine generelles Fracking-Verbot. Schon die konventionelle Förderung von Erdgas berge erhebliche Gefahren, erklärten Naturschutzbund (NABU) und Deutscher Naturschutzring (DNR) in Berlin. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass über die Erschließung unkonventioneller Lagerstätten überhaupt nachgedacht werde.

Die von der Bundesregierung bereits vorgelegten Eckpunkte müssten jetzt schnell in ein Gesetz münden, mahnte die Präsidentin des Umweltbundesamtes: »Wir haben bisher keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Fracking-Technologie.« Dies sei »äußerst unbefriedigend«, sagte Krautzberger.

Bisher sei Fracking in Deutschland erlaubt, warnte Krautzberger. Das von Politik und Wirtschaft vereinbarte Moratorium stehe juristisch »auf wackligen Füßen«. »Wenn jemand fracken will, stehen seine Chancen derzeit nicht schlecht.«

Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb eine umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben zur Gas- und zur Erdölförderung. Dies gelte auch für alle Erprobungsmaßnahmen. Jede Form des Frackings in sensiblen Gegenden wie Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten aber auch in Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten müsse ausnahmslos verboten werden, betonte Krautzberger.

Bislang ungelöst ist laut dem UBA unter anderem die Aufbereitung des sogenannten Flowback, die Spülungsflüssigkeit, die während des Bohrens und Frackens eingesetzt wird und kurz danach wieder oberirdisch austritt. Diese enthalte neben den zum Fracken verwendeten Chemikalien weitere, zum Teil giftige Substanzen aus dem Untergrund, örtlich sogar radioaktive Substanzen, sagte Krautzberger.

Zum Schutz des Grundwassers rät das UBA zudem, ein Monitoring vor und während des Frackens durchzuführen. Während des gesamten Fracking-Vorgangs würde dann geprüft, ob sich der Zustand des Grundwassers in irgendeiner Form verändert.

Auch empfiehlt das UBA ähnlich wie bei der Gentechnik ein bundesweit rechtlich verbindliches Fracking-Chemikalien-Kataster. Krautzberger warnte auch davor, das Fracking-Projekte beispielsweise umweltfreundlicheren Geothermie-Vorhaben im Wege stehen könnten.

Wie die Kernkraft hält das Umweltbundesamt Fracking als sogenannte Brückentechnologie für nicht geeignet. Stattdessen sollte in den Ausbau erneuerbarer Energien und in die Energieeffizienz investiert werden, sagte die UBA-Präsidentin. Zwar könnte mit Fracking die nationale Klimabilanz verbessert werden. Global habe es aber keine Auswirkungen, weil die im Land geförderte Kohle dann im Ausland verbrannt wird.

Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser und Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepresst. So kann Schiefergestein aufgespalten und darin enthaltenes Erdgas gefördert werden. Umweltschützer warnen unter anderem vor einer Verunreinigung des Grundwassers durch die chemischen Zusätze.

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