Altbacken, aber nicht verboten
VVN-BdA-Ehrenvorsitzender Heinrich Fink klagt gegen Überwachung durch bayerischen Verfassungsschutz
Es sieht nicht gut aus für den bayerischen Verfassungsschutz. Der beobachtet als einziger deutscher Geheimdienst noch immer die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten« (VVN-BdA). Dagegen hatten der bayerische Landesverband sowie der frühere VVN-BdA-Bundesvorsitzende Heinrich Fink aus Berlin vor dem Verwaltungsgericht in München geklagt. Am Donnerstag war die Verhandlung und der Vorsitzende Richter Haider äußerte sich mehrmals kritisch zu den Bewertungen der Behörde. Das Urteil wird am Montag bekannt gegeben.
»Positiv überrascht« zeigte sich Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz von der Verfahrensführung des weißblauen Verwaltungsgerichts. Er vertritt die Rechte von Professor Heinrich Fink, ehemaliger Rektor der Humboldt-Universität in Berlin, Theologe, Ex-Bundestagsabgeordneter für die damalige PDS und heute Ehrenvorsitzender der VVN-BdA. Der bayerische Verfassungsschutz hatte Fink in seinen Jahresberichte von 2010 bis 2013 namentlich erwähnt, er liefere zum Beispiel »besonders häufig Belege für den kommunistisch gefärbten linksextremistischen Antifaschismus, Antimilitarismus und Antikapitalismus, der in großen Teilen der VVN-BdA vertreten« werde.
Während am Vormittag die Klage des Landesverbandes verhandelt wurde, ging es am Nachmittag um die Namensnennung und Beurteilung von Fink in den Verfassungsschutzberichten. So war in jenem von 2010 zu lesen, Fink sei ein SED-Mitglied gewesen. »Ich war nie in einer Partei!«, beteuert Fink jedoch vor dem Verwaltungsgericht, ob denn der Verfassungsschutz nicht wisse, dass die SED keine Christen aufgenommen habe.
Der Verfassungsschutz hat dann 2011 diese Passage gestrichen, weil - so die Vertreter des Innenministeriums vor Gericht - der Vorwurf, Fink sei Informeller Mitarbeiter der Stasi gewesen, gewichtiger sei. Und auch gegen diese Behauptung in den bayerischen Verfassungsschutzberichten seit 2010 wehrt sich der Theologe und »christliche Sozialist«, wie Fink sich bezeichnet, vor Gericht: »Es gibt keine Verpflichtungserklärung von mir.«
An dieser Stelle macht der Vorsitzende Richter den bayerischen Verfassungsschützern schon mal den Unterschied zwischen ihrem Bericht und einem Gericht deutlich: Hier gehe es um konkrete Tatsachenbehauptungen, die die Verfassungsschützer auch belegen müssten. »Die Beweislast liegt beim Verfassungsschutz«, so Richter Haider. Die Behörde aber kann die IM-Behauptung nicht beweisen, sondern beruft sich auf Stasi-Akten in Berlin. Das Gericht erwägt jetzt eine Akteneinsicht, um die Behauptung zu überprüfen.
Schließlich geht es noch um die angebliche Zusammenarbeit des VVN mit gewaltbereiten Autonomen, die Verfassungsschützer zitieren dazu gerne Interviews von Fink in der »Jungen Welt«. »Dick aufgetragen« nennt der Richter die Argumentation der Verfassungsschützer. Zu einem angeführten Interview mit Fink meint er: »Das ist altbackener Kommunistenjargon, aber der ist nicht verboten«, auch wenn diese Sprache ihn nicht überzeugen könne. Schließlich steht noch der Vorwurf der Verfassungsschützer im Raum, Fink unterstütze die Aufhebung des KPD-Verbotes (Verfassungsschutzbericht 2013). »Was ist so schlimm dran«, fragt der Richter in Richtung der vier juristischen Vertreter (Regierungsdirektoren) des Innenministeriums. Die meinen, das sei ein »Ansatzpunkt für extremistische Ziele«.
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