Für 17 000 Euro ist alles Geschichte

Steuer-Verfahren gegen Sachsen-Anhalts Landtagspräsidenten mit Geldauflage beendet

  • Lesedauer: 2 Min.
Im Sommer geriet Sachsen-Anhalts Landtagspräsident Detlef Gürth ins Visier der Steuerfahnder - seine Immunität wurde aufgehoben. Jetzt wurden die Ermittlungen gegen eine Geldauflage eingestellt.

Magdeburg. Die Ermittlungen gegen Landtagspräsident Detlef Gürth wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sind gegen eine Geldauflage vom Tisch. Das Verfahren sei wegen geringen Verschuldens mit der Zahlung von 17 000 Euro beendet worden, teilte die Magdeburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Die Summe sei an die Landeskasse gezahlt worden. Das zuständige Strafgericht habe der Verfahrenseinstellung zugestimmt.

Der CDU-Politiker hatte eingeräumt, Steuererklärungen zu spät abgegeben zu haben. Der dpa hatte er damals gesagt, dass er regelmäßig die vom Finanzamt festgesetzten Steuern zahle. Allerdings habe er die Erklärungen für 2012 und 2013 zu spät abgegeben. Er habe den Fehler gemacht, keine Fristverlängerung zu beantragen. »Mir ist bewusst, dass ich eine besondere Verantwortung in dem Amt habe«, hatte Gürth erklärt.

Die Staatsanwaltschaft war dem Verdacht nachgegangen, dass Gürth auch für weitere Jahre seine Steuererklärungen nicht rechtzeitig abgegeben habe. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern muss Gürth quartalsweise Steuern auf seine Diäten zahlen - einschließlich Steuern auf Einkünfte etwa aus Nebentätigkeiten.

Für Aufsehen hatte gesorgt, dass sich Gürth wegen der Veröffentlichung von Details aus den Ermittlungen bei Justizministerin Angela Kolb (SPD) beklagt haben soll. Er habe sich am Rande einer Ausstellungseröffnung darüber beschwert, dass Zahlen aus dem Verfahren an die Öffentlichkeit gelangt seien, hatten Medien die Justizministerin zitiert. Das Justizministerium hatte sich dazu später nicht mehr äußern wollen - auch nicht zu Ermittlungen gegen einen Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Die Immunität des CDU-Abgeordneten Gürth war auf Antrag der Ermittler aufgehoben worden. Grundsätzlich hatte das Parlament bereits zu Beginn der Legislaturperiode zugestimmt, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen Abgeordnete ermitteln darf. dpa/nd

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