Ein bisschen krank und ein bisschen gesund
Sachverständige für das Gesundheitswesen möchten nicht länger uneingeschränktes Krankengeld für Versicherte gewähren. Das wird zu teuer
Das Krankengeld steht derzeit wieder einmal im im Fokus der Begehrlichkeiten. 10,6 Milliarden Euro zahlten die Krankenkassen im vergangenen Jahr. Obgleich diese Summe jene aus dem Jahr 1995 nur um ein Prozent übersteigt, spricht man von einem Rekordhoch und macht Depressionen und andere psychische Erkrankungen für diese Entwicklung verantwortlich. So hört es sich an, als würde das Krankfeiern in Mode kommen - in der Realität bewirken aber die höheren Zahlen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die höheren Einkommen und die Anhebung des Rentenalters diese Ausgabensteigerungen, flankiert von immensen Wartezeiten auf Therapien für seelische Leiden.
Krankengeld wird in Höhe von 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts gezahlt, in der Regel unbefristet. Handelt es sich um dieselbe Erkrankung, besteht ein Anspruch auf längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Als dieser Anspruch Ende der 60er Jahre in der Bundesrepublik für alle Arbeitnehmer gesetzlich festgelegt wurde, setzte man den Beginn des Krankengeldes für den 1. Tag nach der Bestätigung durch den Arzt fest. Übrigens gehen bis heute viele Versicherte zu spät zum Arzt und bekommen wegen dieses einen versäumten Tages unter Umständen große Schwierigkeiten. Selbstständige können wählen, ob sie vom gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebenten Woche Gebrauch machen. Um ihr Krankheitsrisiko abzusichern, können sie auch einen Wahltarif oder eine Zusatzversicherung abschließen.
Anfang der Woche brachte nun der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ein Teilkrankengeld ins Gespräch. Das soll erkrankten Arbeitnehmern ermöglichen, entsprechend ihrem Gesundheitszustand in Teilen weiter ihrer Arbeit nachzugehen, wenn es sinnvoll sei, erklärte Ratsvorsitzender Ferdinand Gerlach, am Montag in Berlin. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld gebe es bereits in skandinavischen Ländern. Auch bei uns ermöglicht das Hamburger Modell einen stufenweisen Wiedereinstieg in die Arbeit nach schwerer Krankheit, finanziell zeichnen aber ausschließlich die Krankenkassen dafür verantwortlich. Das soll beim Teilkrankengeld, das übrigens vom ersten Tag der Krankschreibung an gelten soll, anders sein. Die Arbeitgeber zahlen für die Zeit, in der ein Teilkranker im Betrieb tätig ist.
Das Krankengeld hat in Deutschland eine lange Geschichte. Eingeführt wurde es im Dezember 1884 als Teil des Gesetzes zur Krankenversicherung der Arbeiter (KGV). Damals wurde es in Höhe von 50 Prozent des Verdienstes ab dem 3. Tag bis zu 13 Wochen von den Krankenversicherungen gezahlt, die ähnlich wie heute von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wurde.
Seitdem haben sich die Bestimmungen öfter einmal verändert. Angestellte erstritten für einzelne Brachen und Beschäftigtengruppen unterschiedliche Lohnfortzahlungsmodelle, während Arbeiter dies nicht vermochten. 1956/57 streikten in Schleswig-Holstein 16 Wochen lang Mitglieder der Industriegewerkschaft Metall, um die Arbeiter tarifvertraglich mit Angestellten gleichzusetzen.
Uneingeschränkte Zahlung von Krankengeld ist keine Selbstverständlichkeit und steht anscheinend ebenso auf der Agenda der verzichtbaren Sozialleistungen wie viele andere Positionen, derer sich die gesetzlichen Krankenkassen bereits entledigt haben. Das hatten in den vergangenen Monaten auch die Erfahrungen der Unabhängigen Patientenberatung gezeigt. Die Verbraucherorganisation hatte sehr häufig Anfragen von Versicherten beantworten müssen, denen ihre Kasse aus formalen Gründen das Krankengeld verweigerte oder die von Kassenmitarbeitern zu Hause angerufen worden waren, um sie sehr deutlich zur Rückkehr an den Arbeitsplatz aufzufordern. Diese unabhängige bundesweite Beratung hat ihre Arbeit eingestellt. Ab Januar wird ein neuer Anbieter diese Aufgabe übernehmen, von dem man kassenfreundliches Agieren befürchtet.
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