Uni darf auch Jahre später exmatrikulieren
Aachen. Eine Universität kann unter bestimmten Bedingungen Studenten wegen Täuschung exmatrikulieren, auch wenn diese schon mehrere Semester zurückliegt. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Exmatrikulation eines Medizinstudenten der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts war die Exmatrikulation zulässig, weil nachträglich Tatsachen bekannt geworden waren, die die Einschreibung untersagen (Az.: 6 K 1095/15). Der Mann, der in Aachen Medizin studierte, hatte 2012 falsche Angaben in dem Anmeldebogen für den Studiengang gemacht. Die Frage, ob er eine Prüfung an einer deutschen Universität endgültig nicht bestanden habe, beantwortete er mit »Nein«. Der Student hatte jedoch zuvor bei einer anderen Universität beim Studium Humanmedizin eine Klausur nicht bestanden und war daraufhin exmatrikuliert worden war. epd/nd
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