Arbeitsverhältnis

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Wie Tagelöhner

Honorarlehrkräfte des Goethe-Instituts protestieren gegen prekäre Arbeitsverhältnisse

Rainer Balcerowiak

Die neuen Helden der Arbeit

Leipzig sucht den Superlehrling: Bei der Weltmeisterschaft der Berufe 2013 messen sich derzeit Programmierer, Friseure und Fliesenleger

Hendrik Lasch
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Kein volles Gehalt bei nur halbem Arbeitseinsatz

Auch wenn im Arbeitsvertrag die Wochenarbeitszeit nicht klar geregelt ist, können Beschäftigte nicht einfach nach Lust und Laune zur Arbeit kommen und trotzdem den vollen Lohn verlangen. Für die Arbeitnehmer gilt dann die betriebsübliche Arbeitszeit, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 15. Mai 2013 (Az.10 AZR 325/12).

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Um die Kinder dreht es sich

»Rabenmutter« oder »Hausmann«? Ein Gespräch über Rollenbilder, Lebensentwürfe und den Nachwuchs als Statussymbol

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Jeder fünfte Azubi ist Migrant

Öffentlicher Dienst und Landesbetriebe öffnen sich immer mehr für Jugendliche aus Einwandererfamilien

Martin Kröger
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