Arbeitsverhältnis

Existenzfrage

Grit Gernhardt über solche und solche Nebenjobs

Grit Gernhardt

In irgendwelche Ausbildungen gedrückt

Das Schicksal einiger junger Akademiker aus Spanien weist auf Missstände bei der Arbeitsvermittlung in Thüringen hin

Hans-Gerd Öfinger, Suhl
ndPlus

Nicht nur für Wissenschaftler

Die Zahl der Studenten in Deutschland steigt in Rekordhöhen. Manche Politiker warnen vor einer Akademikerschwemme. Zu Recht?

Ralf Hutter

Immer auf Sendung

Gewerkschaft fordert Anti-Stress-Verordnung für Arbeitnehmer und Strafen für uneinsichtige Firmen

Silvia Ottow
ndPlus

Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in einer aktuellen und neuen Entscheidung vom 25. September 2013 dem Einsatz von Werkverträgen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern deutliche Grenzen gesetzt.

Viel Trickserei bei Befristung

Arbeitgeber dürfen die Befristung eines Arbeitsvertrages nicht mit einem »möglicherweise vorübergehenden betrieblichen Bedarf« begründen. Die befristete Einstellung von Arbeitnehmern ist nur zulässig, wenn tatsächlich für einen bestimmten Zeitraum ein Mehrbedarf an Arbeit besteht, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 11. September 2013 (Az. 7 AZR 107/12).