Klagen gegen Billiglöhne lohnt sich. Das Dortmunder Arbeitsgericht hat einem Leiharbeiter aus Bochum rund 13 000 Euro an Lohnnachzahlungen zugesprochen. Der 52-jährige gelernte Klempner und Installateur hatte gegen seine ehemalige Leiharbeitsfirma auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit geklagt.