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BFH: Bei Steuernachforderungen Zinssatzhöhe nicht verfassungswidrig

Steuernachzahlungen werden unter bestimmten Voraussetzungen verzinst. Doch es sind schlichtweg Wucherzinsen. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat, also insgesamt sechs Prozent im Jahr. Gegen die Höhe dieses Zinssatzes waren Klagen anhängig, die vom Bundesfinanzhof abgewiesen wurden - allerdings nur für den Zeitraum von 2004 bis März 2011.