Straßenverkehrsordnung

Rückwärtsfahrt auf Parkplatz: Beim Crash beide mitschuldig

Kommt es zu einem Unfall zwischen zwei Pkw, die beim beidseitigen Rückwärtsrangieren auf einem Parkplatz kollidieren, haben beide eine Mitschuld und müssen den Schaden je zur Hälfte tragen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 11. September 2012 (Az. I-9 U 32/12). Auch wenn eines der Autos kurz vor dem Unfall zum Stehen gekommen ist, bleibt es bei der Schadenteilung.