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Diesmal ohne Polizeigewalt?
Tausende wollen gegen neues Versammlungsgesetz in NRW protestieren
Erst am Mittwoch haben die Anmelder*innen der Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen die polizeilichen Auflagen für den Protest am Samstag bekommen. In diesen Auflagen enthalten ist ein Punkt, gegen den sich das Bündnis juristisch wehren will. Transparente sollen am Samstag nur einen Meter hoch sein. »Realitätsfern« nennt das Mischa Aschmoneit, einer der Demo-Organisator*innen. Die meisten Transparente, wie sie etwa von Parteien und Gewerkschaften genutzt werden, sind höher. 1,20 Meter ist eine Standardhöhe.
Weshalb es diese Auflage gibt, ist klar. Bei der ersten Großdemo gegen das Versammlungsgesetz Ende Juni hatte die Polizei zu hoch gehaltene Transparente zur Vermummung erklärt. Sie ist auch deshalb massiv eingeschritten. Im Ergebnis gab es zahlreiche verletzte Demonstrant*innen und mehrere hundert Menschen, die bis tief in die Nacht von der Polizei eingekesselt und festgehalten wurden. Weil unter den von der Polizei attackierten Menschen ein Fotograf war, der auch für die Nachrichtenagentur dpa arbeitet, schlug der Polizeieinsatz hohe Wellen. Bundesweit wurde über die Demo berichtet, der NRW-Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet versprach Aufklärung und erklärte, dass Pressefreiheit »immer« gelte. Viel Aufklärung gab es im Nachgang nicht. Im Düsseldorfer Landtag stellte Innenminister Herbert Reul (CDU) vor allem heraus, was für gefährliche »Linksextremisten« sich bei der Demo versammelt und wie diese die Polizei attackiert hätten. Eine Videodokumentation des Projektes »NRWE.News« konnte die Behauptungen Reuls später entkräften.
Ob an diesem Samstag eine störungsfreie Demonstration möglich sein wird? Bei dieser Frage gingen die Einschätzungen im Bündnis gegen das Versammlungsgesetz auseinander, erzählt Mischa Aschmoneit. Einige deuteten etwa die 1-Meter-Auflage für Transparente als Zeichen, dass die Polizei es am Samstag wieder auf eine Eskalation anlege. »Um den letzten Einsatz zu rechtfertigen«, erklärt Aschmoneit. Andere glauben, dass die Demonstration »durchgewunken« würde. Noch mehr Aufmerksamkeit für das geplante Gesetz könne sich die Landesregierung nicht wünschen. Das geplante Versammlungsgesetz enthält allerlei Verschärfungen, die es in Zukunft schwierig machen können, in NRW zu demonstrieren. Besonders problematisch: Der Polizei wird große Handlungsfreiheit gegeben, ohne effektive Kontrolle. Die mitregierende FDP hat Verbesserungen am Gesetzentwurf angekündigt. Bislang bekannte Punkte bleiben dabei allerdings Kosmetik.
Gegen die Auflösung der Demonstration vom Juni laufen derzeit mehrere Klagen. Bei der Klage des Demo-Bündnisses hat das Land Nordrhein-Westfalen um Aufschub gebeten. Eine externe Anwaltskanzlei wurde für die Klageerwiderung eingeschaltet. Ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang. Verfahren, bei denen es um Demonstrationen geht, werden in der Regel von den Hausjuristen der Polizei geführt. Eine weitere Klage hat der Landesverband der Linken eingereicht. Die mehrstündige Einkesselung von Demonstrant*innen sei »unverhältnismäßig und illegal« gewesen, so der innenpolitische Sprecher Amid Rabieh. Wenn das Gericht dies bestätigt hat, will die Linke auch prüfen, ob »die durchgeführte Einkesselung nicht ein strafrechtlich relevantes Verhalten war«. Für die Demonstration am kommenden Samstag kündigt die Partei an, dass Abgeordnete diese als parlamentarische Beobachter begleiten werden. Von der Polizei erwartet die Linke, dass sie »deeskalierend in Erscheinung tritt« und die Versammlungsfreiheit »nicht erneut torpediert«.
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