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Finanzamt geht Bonus der Krankenkasse nichts an

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Wer von seiner Krankenkasse für gesundes Verhalten Bonuszahlungen bekommt, darf dafür nicht vom Finanzamt bestraft werden. Solche Bonuszahlen dürfen Finanzämter nicht mindernd anrechnen, wenn Betroffene ihre Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied (Az. X R 17/159). Im Ausgangsfall hatte der Kläger von seiner Krankenkasse 150 Euro im Jahr für privat vorfinanzierte Gesundheitsmaßnahmen erstattet bekommen. Das Finanzamt wollte beim Steuerbescheid die als Sonderausgaben abziehbaren Kassenbeiträge entsprechend mindern. Dem schob der BFH nun einen Riegel vor. Die Bonuszahlung sei eine Erstattung der von dem Versicherten finanzierten gesundheitsbezogenen Aufwendungen und stehe deshalb auch nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Beiträgen für den Krankenversicherungsschutz, entschied der BFH. AFP/nd

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