Prozess gegen früheren KZ-Sanitäter: Gericht schließt Nebenkläger aus

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Neubrandenburg. Im Neubrandenburger Prozess gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz droht neuer Streit. Das Landgericht Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) hat zwei der drei Nebenkläger von dem Verfahren wieder ausgeschlossen. Das teilte Gerichtssprecher Carl-Christian Deutsch am Dienstag mit. Grund sei, dass die Mutter der Mandanten, die die Anwälte vertreten, nicht in dem Zeitraum in das KZ Auschwitz deportiert wurde, um den es in dem Prozess geht. Das Landgericht hatte die Nebenkläger schon zu Beginn nicht zulassen wollen, das ordnete aber das Oberlandesgericht an. Dem 96 Jahre alten ehemaligen Landarbeiter aus der Nähe von Neubrandenburg wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Er war laut Anklage im Sommer 1944 einen Monat als KZ-Sanitäter in Auschwitz tätig. Laut Verteidigung war er aber nicht in dem Teil, in dem Menschen vergast wurden. In der Zeit sollen dort 14 Züge mit deportierten Häftlingen angekommen sein. Die Mutter der betroffenen Nebenkläger sei aber nicht mit einem dieser 14 Züge, sondern mit einem Deportationszug vor dem 15.08.1944 in Auschwitz angekommen, erklärte Deutsch. Damit könne die Ermordung dieser Frau nicht »Teil der prozessualen Tat sein, die in der Anklage beschrieben ist«. dpa/nd

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