Brexit: Drohungen aus dem Europaparlament

In der Verhandlungsrunde ab Montag stehen vor allem die Rechte von EU-Bürgern im Königreich auf der Tagesordnung

Michel Barnier beim Internationalen Olympischen Komitee und im Hafen von Zeebrugge, bei der Trauerzeremonie für Helmut Kohl, auf der Pariser Luftfahrtmesse und beim Treffen mit Japans Premier Shinzo Abe. Der Twitter-Account des früheren französischen Außenministers suggeriert: Er ist ein vielbeschäftigter Mann. Nur von einer Sache ist wenig zu lesen - den Brexit-Verhandlungen mit der britischen Regierung. Für diese ist Barnier von der EU-Kommission als Verhandlungsführer bestimmt worden.

Allerdings gäbe es in dieser Hinsicht auch nicht viel mitzuteilen. Am Montag beginnt Runde zwei der Gespräche, in der es erstmals auch um konkrete Inhalte gehen soll. Der Fahrplan, der auf dem ersten Treffen der Verhandlungsdelegationen im Juni beschlossen wurde, hatte als ersten Punkt die Rechte der über drei Millionen EU-Bürger im Königreich und der Briten in Kontinentaleuropa auf die Agenda gesetzt - und damit den ersten Punktsieg der EU-Seite besiegelt. Denn während sowohl das Verhandlungsmandat der EU-Kommission als auch die Leitlinien des Europaparlaments eine strikte Reihenfolge der Gesprächsthemen vorsehen (nach den Rechten der EU-Bürger im Königreich die finanziellen Verbindlichkeiten Londons und danach erst die künftigen bilateralen Beziehungen), wollte die britische Regierung über all diese Fragen parallel verhandeln.

Offensichtlich bietet aber die Frage nach den Rechten von EU-Bürgern in Großbritannien bereits reichlich Konfliktpotenzial. In ihrer Regierungserklärung zum Brexit im Frühjahr hatte die britische Premierministerin Theresa May die Rechte deutlich eingeschränkt bzw. konditioniert. Angesichts dieser Vorhaben hatte das Europaparlament vor zwei Wochen noch einmal kräftig nachgelegt: Von einem »Mangel an Gegenseitigkeit« war in einem Brief der Brexit-Steuerungsgruppe an EU-Chefunterhändler Barnier die Rede, verbunden mit der Forderung, die Rechte der EU-Bürger durch London umfassend garantieren zu lassen. Andernfalls, so wurde unverhohlen gedroht, werde man das bis Ende März 2019 abzuschließende Brexit-Abkommen im Parlament durchfallen - und damit scheitern lassen. Das jedoch würde bedeuten, dass Großbritannien an der unmittelbar danach stattfindenden Wahl zum Europaparlament teilnehmen würde, was von beiden Seiten nicht gewünscht ist.

Allerdings: Wenn nicht nur von Europaabgeordneten, sondern von einer ganzen Reihe von EU-Politikern die angeblich unmittelbar bevorstehende Entrechtung von Kontinentaleuropäern in Großbritannien angeprangert wird, dient das wohl eher dazu, bei den heimischen Wählern als Frau oder Mann mit klarer Kante zu erscheinen. Zwar ist die Frage der Bürgerrechte wichtig, aber vermutlich zu lösen. Und die von London vorgeschlagenen Regelungen lassen noch genügend Luft für Kompromisse. Realistischere Europapolitiker, wie der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Jo Leinen, der jahrelang dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen vorstand, warnen denn auch davor, den Briten »die Tür vor der Nase zuzuschlagen«. Zumal dem von Theresa May propagierten harten Brexit bei der Unterhauswahl schließlich eine klare Absage erteilt worden sei. Und ganz nebenbei: Eine konkrete Ansage, wie EU die Rechte von Briten in Kontinentaleuropa sichern will, steht auch noch aus. Zwar wäre das eine Vorleistung, die in der Verhandlungsdiplomatie nicht gerade üblich sind. Aber ein solcher Schritt würde vermutlich den Hardlinern in London den Wind aus den Segeln nehmen.

Stattdessen hat die EU-Seite kurz vor der neuen Verhandlungsrunde mit den von London an die EU noch zu begleichenden finanziellen Verbindlichkeiten ihrerseits Druck aufgebaut. Von Brüssel wurden dafür in der Vergangenheit Beträge bis zu 100 Milliarden Euro genannt. In der vergangenen Woche räumte die britische Regierung ein, dass solche Verpflichtungen existieren. Wie hoch diese allerdings sind, wolle man verhandeln - hinter verschlossenen Türen.

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