Abschreckung nicht nachgewiesen
Videoüberwachung an Schulen in Rheinland-Pfalz
Mainz. Zum Schutz vor Dieben und Randalierern sind an 62 Schulen in Rheinland-Pfalz Videokameras installiert. Es gehe darum, dass sich keine schulfremden Personen Zutritt verschafften, sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums in Mainz. Aus einer Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Frage der oppositionellen CDU-Fraktion geht hervor, dass sich unter den Schulen mit Überwachungskameras auch sechs Grundschulen und zehn Förderschulen befinden.
Normalerweise ist die Videoüberwachung nur außerhalb der Schulzeiten erlaubt, wie der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann betonte. Ausnahmen gebe es höchstens für etwas abseits stehende Fahrradständer, wenn dort schon häufiger ein Rad geklaut oder beschädigt wurde. In einem Fall habe er die Überwachung während des Unterrichts auch genehmigt, als eine Person mit Annäherungsverbot an Kinder mehrfach an einer Schule gesehen wurde.
»Es muss einen Anlass geben. Wenn noch nie etwas vorgefallen ist, kann der Schulträger nicht entscheiden: Ich hänge mal ein paar Kameras auf«, sagte Kugelmann. Wenn zum Beispiel schon häufiger Spinde aufgebrochen worden seien, könne das ein Grund sein. »Grundsätzlich nicht erlaubt ist die Überwachung in sensiblen Räumen wie Umkleidekabinen.« Auch Tonaufnahmen sind untersagt.
Empirische Daten, die eine abschreckende Wirkung der Videoüberwachung belegen, gibt es laut Kugelmann nicht. Immerhin: Hinterher könne man Taten besser aufklären. So geht aus der Antwort des Ministeriums hervor, dass zwischen 2014 und 2017 an der Integrierten Gesamtschule Horhausen im Westerwald mit Hilfe der Videoaufzeichnungen insgesamt fünf Sachbeschädigungen nachverfolgt werden konnten. dpa/nd
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