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Nur sieben Bundesländer nutzen Wohnsitzauflage
Die Zuweisung von Wohnorten an Geflüchtete wird wenig genutzt
Berlin. Mehr als anderthalb Jahre nach Einführung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge durch die Bundesregierung machen nur sieben Bundesländer davon Gebrauch, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht. Genutzt wird es von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Auflage bietet die Möglichkeit, auch anerkannten Flüchtlingen für insgesamt drei Jahre den Wohnort vorzuschreiben, wenn dadurch Wohnungs- und Arbeitssuche sowie das Deutschlernen erleichtert werden. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist dem Ministerium aber nicht bekannt.
Wie aus der Antwort, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, weiter hervorgeht, liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie vielen Flüchtlingen seit Einführung der Regelung im August 2016 der Wohnort vorgeschrieben wurde. Auch über die Zahl von Härtefällen, in denen darauf verzichtet wurde, ist nichts bekannt. Ebenso unklar bleibt der Verwaltungsaufwand für die Durchsetzung der Auflage.
Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, wirft der Bundesregierung »Desinteresse« an ihrem eigenen Gesetz vor. Mit der Umsetzung würden die Länder alleingelassen, sagte sie und ergänzte: »Die Folge ist wie so oft ein Flickenteppich und natürlich eine fehlende Datengrundlage für eine notwendige und zudem angekündigte Evaluierung.« Die Geltung der Wohnsitzauflage wurde im damaligen Integrationsgesetz auf drei Jahre befristet. Ohne Verlängerung würde die Regelung im August nächsten Jahres auslaufen.
Polat forderte eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen für Integrationsaufgaben. Die Wohnsitzauflage sei »fatale und kurzsichtige Symbolpolitik«, sagte sie. Grüne und Linke als damalige Opposition sowie Flüchtlings- und Sozialverbände hatten den Wohnsitzzwang als Einschnitt in Grundrechte anerkannter Flüchtlinge abgelehnt.
Die Wohnsitzauflage sieht neben der Möglichkeit der Zuweisung eines Wohnortes auch die Möglichkeit vor, bestimmte Orte vom Zuzug auszuschließen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gilt solch eine Sperre für Pirmasens, Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven. Die sächsische Stadt Freiberg hat im Februar ebenfalls einen Zuzugsstopp beantragt. Nach Gesprächen der Verantwortlichen ruht dieser Antrag. Nach einer Mitteilung von Donnerstag sollen zunächst weitere Schritte geprüft werden.
Für Cottbus gilt nach Angaben der Stadt eine Zuweisungssperre aus der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtung auf einer anderen Grundlage als auf der Wohnsitzauflage. epd/nd
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