Begehren für Überwachung auf der Kippe

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Innensenator Andreas Geisel (SPD) hält das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung in Berlin in Teilen für verfassungswidrig. Das habe die juristische Überprüfung in seinem Haus ergeben, sagte Geisel am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Er wolle deswegen den Senat um einen Beschluss bitten, um das Volksbegehren dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung darüber berichtet.

Eine Initiative versucht derzeit, mit einem Volksbegehren ein Gesetz durchzusetzen, nach dem Kameras an bis zu 50 Stellen in Berlin aufgehängt werden sollen. Unter den Initiatoren sind Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und der ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD).

Die Polizei darf bisher nur bei bestimmten Anlässen und unter bestimmten Voraussetzungen filmen, zum Beispiel bei gewalttätigen Demonstrationen. Mitte Februar hatte die Initiative die erste Hürde genommen und der Innenverwaltung etwa 25 000 Unterschriften übergeben. Diese hat den Gesetzentwurf nun geprüft. Sie sieht eine Irreführung der Öffentlichkeit, etwa in der Überschrift »Für mehr Datenschutz«. »Weil an keiner Stelle in dem Begehren selber von zusätzlichem Datenschutz die Rede ist«, sagte Geisel. Auch deshalb will er den Gesetzentwurf von Richtern prüfen lassen. dpa/nd

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