Barley will Neuregelung des Paragrafen 219a

Laut Justizministerin brauchen Ärzte »Rechtssicherheit« / In Gießen beginnt Berufungsverhandlung der angeklagten Ärztin Hänel

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Berlin. Vor dem Berufungsprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat sich Justizministerin Katarina Barley (SPD) für eine Neuregelung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch ausgesprochen. »Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit«, damit sachliche Information möglich sei, sagte Barley den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder »in grob anstößiger Weise«.

Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssten sich schnell und unkompliziert bei Ärzten über einen solchen Eingriff informieren können, sagte Barley. »Hier geht es um sachliche Information, und keinesfalls um Werbung«, unterstrich die Ministerin.

Sie sei optimistisch, dass »noch in diesem Herbst« eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley. »Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.« Die Justizministerin hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen

Vor dem Landgericht Gießen beginnt am Freitagmorgen die Berufungsverhandlung im Fall der Allgemeinmedizinerin Hänel. Sie war im vergangenen November vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie nach Auffassung des Gerichts auf der Internetseite ihrer Praxis Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht hatte.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird es am Freitag voraussichtlich zu einer Entscheidung kommen. In der Berufungsverhandlung sei die Frage zentral, ob es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung handele, sagte Hänels Verteidiger Hans Goswin Stomps dem Evangelischen Pressedienst (epd). Hänel hat bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

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