Bürokratie, ein Meister aus Deutschland

Hochbetagte Überlebende kämpfen noch immer vergeblich um Renten für ihre Arbeit in von den Nazis errichteten Ghettos

Es ist eines dieser ebenso absurden wie beschämenden Dokumente bundesdeutscher Entschädigungsverhinderungsbürokratie: das Ghettorentengesetz, das im Jahr 2002 in Kraft trat. 57 Jahre nach Kriegsende schuf die damalige Bundesregierung von SPD und Grünen damit erstmals eine Rechtsgrundlage zur Zahlung von Renten an Menschen jüdischer Herkunft, die in von den Nazis vom Rest der Städte separierten Vierteln leben - und arbeiten - mussten. Für diese Arbeitsjahre aber bekamen Hunderttausende keine Renten gezahlt. Die Begründung: Laut Gesetz müsse eine Arbeit aus freiem Willen aufgenommen werden, damit ein Anspruch auf Ruhestandsgelder entstehe. Das sei in Ghettos nicht der Fall. 1997 aber entschied das Bundessozialgericht, wer im Ghetto einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sei, könne dies eben doch durchaus freiwillig getan haben.

Nachdem die Politik ihren daraus resultierenden gesetzgeberischen Auftrag endlich erfüllt hatte, beantragten etwa 90 000 Überlebende des Völkermords an den Juden sowie Sinti und Roma eine Ghettorente. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) lehnte mehr als 90 Prozent der Anträge ab. Denn dem Gesetz waren Hürden eingeschrieben, an denen die meisten scheiterten, wie Kamil Majchrzak im Gespräch mit dem »nd« berichtete. Der Jurist engagiert sich in der »Initiative Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt!« und hat für die Linksfraktion im Bundestag Gesetzesinitiativen zum Thema erarbeitet. Einer der Ausschlussgründe im geltenden Regularium ist, dass Berechtigte mindestens fünf Jahre gearbeitet haben mussten, obwohl die Ghettos maximal vier Jahre existierten. Wer aus einem solchen Lager ab 1943 floh und versteckt überlebte, kann laut Gesetz zwar für die Zeit bis zum Kriegsende »verfolgungsbedingte Ersatzzeiten« angerechnet bekommen - aber nur, wenn er zum Stichtag 31. Dezember 1949 das 14. Lebensjahr vollendet hatte. Menschen, die damals noch Kinder waren, aber ebenfalls schuften mussten, werden die Ersatzzeiten nicht gewährt. Die Begründung: Sie hätten unter »normalen Umständen« eine Schule besucht, weshalb ihnen auch keine Verdienstmöglichkeiten entgangen seien.

Statt die nach einer Gesetzesänderung 2014 weiter bestehenden Hürden, wie von der LINKEN und Verbänden der von den Nazis Verfolgten gefordert, durch eine weitere Novellierung zu beseitigen, beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine »Richtlinie über eine Anerkennungsleistung«, die am 15. Juli 2017 in Kraft trat. Seither können bisher von Rentenzahlungen Ausgeschlossene eine einmalige Zahlung von 1500 Euro beantragen. Bislang sind beim zuständigen Bundesamt lediglich 1266 Anträge eingegangen, wie die Regierung Mitte September auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilte. 166 der Antragsteller waren Sinti und Roma, die übrigen Jüdinnen und Juden. Mehr als die Hälfte waren am Stichtag unter 14 Jahre alt. Positiv beschieden wurden bislang nur 655 Anträge.

Besonders skandalös: Sinti und Roma, die ab Oktober 1939 von den Nazis gezwungen wurden, in sogenannten Zigeunerlagern zu leben, bekommen auch die Einmalzahlung nicht. Dies sei, schreibt die Bundesregierung, »aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nach der Ghetto-Definition nicht möglich«. Und bis heute scheitern viele Betroffene, die in Polen nur eine Sozialrente und keine aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erhalten, bei der DRV mit ihrem Ghettorentenantrag. Die Behörde erkenne diese Leistung häufig immer noch nicht als Basis an, sagte Kamil Majchrzak im Gespräch mit »nd«. Die Bundesregierung behauptet dagegen, jeder Antrag, der über einen polnischen Versicherungsträger gestellt worden sei, werde berücksichtigt. Probleme mit der Gleichstellung von Sozialrentnern seien seit Mai 2017 nicht mehr bekannt geworden.

Für Marian Kalwary ist der Umgang mit Tausenden Überlebenden des Naziterrors eine Geschichte von »Entwürdigung und Erniedrigung«. Das schreibt der Bevollmächtigte des »Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen« für Ghettorenten in einem Brief an die Bundesregierung, der dem »nd« vorliegt. Vertreter der Linksfraktion werden das Schreiben am heutigen Freitag dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales übergeben. Kalwary ist am Donnerstag zusammen mit Roman Kwiatkowski, Vorsitzender des Verbandes der Roma in Polen, auf Einladung der Linksfraktion nach Berlin gekommen, um an einer Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag der Novemberpogrome teilzunehmen.

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Kalwary selbst ist als 13-Jähriger aus einem Ghetto geflohen. Danach hat er in den Jahren 1943 und 1944 noch bei einem deutsch-polnischen Unternehmen gearbeitet. Auch er kämpfte gegen die Mühlen der DRV-Bürokratie. Vom Bundestag fordert Kalwary eine Mindesthöhe der Ghettorenten von »100 bis 200 Euro«. Bislang, so Kalwary, stelle die Leistung für alle, die jünger als 86 Jahre sind, »ein beleidigendes Almosen dar«. Ginge der Gesetzgeber darauf ein, böte sich ihm die Gelegenheit für eine denkbar preisgünstige symbolische Geste.

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