- Politik
- Paragraf 219a
CDU hält an Maulkorb für Ärzte fest
Weiter Streit über »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbrüche in der Großen Koalition. SPD will Streichung
Seit gut einem Jahr ist er in der öffentlichen Debatte: Paragraf 219 a des Strafgesetzbuches, eng verbunden mit dem Paragrafen 218, nach dem Schwangerschaftsabbrüche noch immer prinzipiell verboten sind. Der Eingriff ist unter bestimmten Voraussetzungen lediglich straffrei.
Dass mittlerweile viele Menschen überhaupt von der Existenz des Paragrafen 219a wissen, der »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, haben sie letztlich jenen Abtreibungsgegnern zu verdanken, die ihn nutzen, um Ärzte zu verklagen. Lange führten Strafanzeigen nicht zu Prozessen, sondern waren wirkungsvolles Instrument zur Einschüchterung.
Wegen solcher und anderer Aktivitäten selbsternannter Lebensschützer sind immer weniger Mediziner bereit, den Eingriff vorzunehmen. Und von denen, die es noch tun, wollen viele nicht, dass dies publik wird. Für Frauen in Notlagen wird es deshalb immer schwieriger, einen Termin für eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate zu bekommen.
Im Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel kam es im November 2017 erstmals zu einem Prozess wegen einer Anzeige nach § 219a. Die Medizinerin wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die öffentliche Aufmerksamkeit, die das Verfahren erregte, wurde zum Eigentor für die Abtreibungsgegner. Denn seither gehen wieder mehr Frauen für die Streichung der Strafrechtsparagrafen 218 und folgende auf die Straße.
Auch in der Großen Koalition, der alten wie der seit März 2018 amtierenden, wird seither zumindest über § 219a gestritten. Die SPD möchte eigentlich eine komplette Streichung, zog einen entsprechenden Antrag im Bundestag im März aber aus Rücksicht auf die Unionsparteien zurück.
Beobachter rechnen unterdessen damit, dass es diese Woche zu einem Kompromiss in dieser Frage kommen könnte. Die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und SPD-Chefin Andrea Nahles führten am Sonntagabend das erste längere Gespräch nach dem Wechsel an der CDU-Spitze. Eine Einigung zu dem Paragrafen gibt es allerdings noch nicht. Kramp-Karrenbauer bekräftige am Sonntagabend in der ARD-Sendung »Anne Will«, sie sei gegen dessen Streichung: »Das Werbeverbot soll und darf nicht abgeschafft werden.« Sachliche Informationen für Frauen seien aber nötig.
Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Montag berichteten, haben Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer bereits einen Kompromissvorschlag ausgehandelt. Dieser wird höchstwahrscheinlich lediglich eine Abmilderung der Formulierungen im Paragrafen enthalten. Aus dem Justizministerium hieß es am Montag, Ressortchefin Barley sei optimistisch, dass zügig eine Lösung gefunden wird.
In der SPD wächst unterdessen der Druck auf Parteichefin Andrea Nahles.
Sie hatte ursprünglich eine Lösung bis zum Herbst versprochen und kürzlich den Termin dafür auf »vor Weihnachten« verschoben. Nun soll bis zum heutigen Dienstag ein SPD-Vorschlag vorgelegt und in der Bundestagsfraktion diskutiert werden.
Bei »Anne Will« sprach sich der frühere SPD-Chef Martin Schulz dafür aus, eine Abstimmung über eine Streichung des Paragrafen 219a zur Gewissensentscheidung zu erklären. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post hat angekündigt, eben dies in seiner Fraktion zu beantragen. Dadurch könnte die Regelung mit den Stimmen von SPD, LINKE, Grünen und FDP gekippt werden.
Die FDP hatte sich lediglich für eine Abmilderung des Paragrafen ausgesprochen. Ihr Vorsitzender Christian Lindner sprach sich gegenüber der »Rheinischen Post« (Dienstagausgabe) nun ebenfalls für eine Abstimmung ohne Fraktionszwang aus und deutete an, die Liberalen würden für die Streichung votieren. Denn es gehe nicht um Abtreibungen selbst, sondern um eine Entkriminalisierung von Medizinern. Mit Agenturen
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