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Verbote und Zensur
Unbequeme linke Stimmen werden staatlich verfolgt
Seit es Herrschaft gibt, gibt es auch Zensur. In der Antike wurden Schriften zerstört und verbrannt, im Mittelalter kam mit dem Buchdruck die systematische staatliche Zensur und die Verfolgung von unliebsamen Publizisten und Druckern. In Deutschland wurden unter Bismarck über 250 Zeitungen und Zeitschriften verboten. In der Weimarer Republik verurteilte das Reichsgericht Carl von Ossietzky, weil seine »Weltbühne« die geheime Aufrüstung der Reichswehr aufgedeckt hatte. Seit den 1990ern gab es zahlreiche Verbote und Beschlagnahmungen von kurdischen Publikationen. Und 2017 waren viele Tausend Indymedia-Autoren vom Verbot der Plattform betroffen.
Um unbequeme Stimmen zu unterdrücken, kamen im Laufe der Geschichte beispielsweise die Preußische Zensurverordnung von 1819, die Sozialistengesetze von 1878, das Gesetz über Verrat militärischer Geheimnisse von 1914, das Vereinsgesetz von 1964 oder der Paragraf 129a im Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1976 zur Anwendung.
Texte, die von Zensur und Verboten betroffen sind, können meist nach wenigen Jahren wieder publiziert werden, spätestens dann, wenn die Inhalte nicht mehr brandaktuell sind. Heute sind die einst verbotenen Texte von Heinrich Heine, der sich mit den deutschen Zensoren herumgeschlagen hatte, von Karl Marx, dessen »Rheinische Zeitung« unter seiner Chefredaktion verboten wurde, aber auch die Schriften der Roten Armee Fraktion (RAF) problemlos über den Buchhandel erhältlich. Sie sind sogar im Internet frei zugänglich. So sollte es auch mit sämtlichen Beiträgen von »Indymedia linksunten« sein. Sie sind ein wertvolles Archiv und dokumentieren Diskussionen aus fast zehn Jahren linker Geschichte. nis
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