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Es muss nachgebessert werden

Juristen geben Koalition im Parlamentsausschuss Ratschläge für rechtssicheren Mietendeckel

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

»Ein sehr rasantes und öffentlich begleitetes Gesetzgebungsverfahren«, nennt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) den vor rund einem Dreivierteljahr gestarteten Prozess. Trotzdem ist es für die Öffentlichkeit ein bisschen überraschend, dass selbst die Befürworter des von der rot-rot-grünen Koalition geplanten Mietendeckels deutlichen Nachbesserungsbedarf am vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf sehen. Das ist das Ergebnis der Anhörung von sechs Juristen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses des Abgeordnetenhauses am Mittwoch, bei dem auch Parlamentarier weiterer Ausschüsse zugegen waren. In einer zweiten Runde werden mit weiteren sechs Experten am Nachmittag die Folgen für Vermieter und Mieter aufgedröselt.

Drei gegen drei, so sind die Lager unter den Juristen aufgeteilt - kein Wunder, durfte schließlich jede Fraktion einen benennen. Die Gegner kaprizierten sich vor allem auf die aus ihrer Sicht gegebene Verfassungswidrigkeit des Gesetzgebungsverfahrens.

Der als Experte berufene Rechtsanwalt Kilian Wegner, als Mitglied der SPD Mitte einer der politischen Wegbereiter des Mietendeckels, fordert allerdings, dass »sprachliche Unklarheiten« im Entwurf ausgebessert werden sollen. Gerade in der Abgrenzung von Bürgerlichem Gesetzbuch, in dem der Bund das Mietrecht regelt und dem öffentlichen Recht, mit dem das Land Berlin seine Kompetenz im Wohnungswesen für die Mietenbegrenzung nutzen will, ist das juristisch nicht trivial. Rechtlich kann das Land also nicht Mieten absenken, wie es im Gesetzentwurf heißt, sondern nur die Vereinnahmung einer überhöhten Miete durch den Eigentümer hemmen.

Die Absenkung an sich hält Wegner für durchaus verfassungskonform, obwohl die ein härterer Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum darstellen, vor allem, weil sie analog zum Wirtschaftsstrafgesetz ab einer 20-prozentigen Überschreitung der definierten Oberwerte greifen sollen. »Schon heute können Vermieter kein Vertrauen haben, diese überhöhten Mieten weiter vereinnahmen zu können«, sagt er. Derzeit werde diese Regel einfach nicht durchgesetzt.

Eine Ausnahme von Genossenschaften einfach aufgrund der Rechtsform hält Wegner für ausgeschlossen. Man bräuchte stattdessen, wenn gewünscht, »harte wirtschaftliche Kriterien, wie man gute, gemeinwohlorientierte Vermieter definiert«, erklärt er.

Ähnlich sieht Wegner die Sache bei der Härtefallklausel für Vermieter, die seiner Ansicht nach genauer gefasst werden muss, zum Beispiel über eine definierte angemessene Eigenkapitalverzinsung für die Hauseigentümer.

»Wenn diese Regelung nachgeschärft wird, sage ich voraus: Dann wird es verdammt viele Härtefälle geben«, sagt Anwalt Christian Schede von der international agierenden Großkanzlei GreenbergTraurig.

Christian Schmid, Professor für Europäisches Wirtschaftsverfassungs-, Wirtschafts- und Privatrecht an der Uni Bremen hält die Mietbindung für grundsätzlich verfassungskonform. »Ein Vorgehen gegen Ghettoisierung, Gentrifizierung und Verdrängung ist grundsätzlich zulässig und verhältnismäßig«, so Schmid. Einen Mietstopp auch zulasten »anständiger Vermieter«, die bisher keine Maximalmieten eingefordert haben, hält er als »Ungleichbehandlung« für »schwer zu rechtfertigen«. Er plädiert dafür, denen, die bisher wenig verlangt haben, die Möglichkeit zu geben, bis zur Mietobergrenze anzuheben. »Vielleicht nicht auf einen Schlag«, so Schmid.

»Umgehungsstrategien werden an Land gewinnen«, warnt der Professor. Also sollte eine möglichst umfassende Regelung dazu ins Gesetz. »Man braucht eine effektive, gut aufgestellte Verwaltung. Es muss effektive Möglichkeiten geben, den Mieterschutz zu wahren«, fordert er.

Gaby Gottwald von der Linksfraktion ist klar, dass am Mietendeckel kein Weg vorbeiführt, denn: »Die soziale Spaltung des Gesamtgefüges droht als Perspektive, wenn wir nicht drastisch eingreifen.«

»Es ist gut, dass der Mietendeckel ein Renditedeckel ist«, sagt Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger. Denn Berlin solle nicht wie London oder Paris werden.

An diesem Donnerstag soll das Abgeordnetenhaus das Gesetz zum Mietendeckel in der ersten Lesung behandeln.

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