Kinder dürfen bei kurdischer Aktivistin bleiben

Weil die Tochter auf einer Öcalan-Solidemo war, sollte die Mutter das Sorgerecht verlieren. Nun hat ein Gericht geurteilt.

Der Fall war an Absurdität kaum zu überbieten: Zozan G., eine politische Aktivistin aus Oberhausen, und ihre Familie gerieten 2019 ins Visier des polizeilichen Staatsschutzes und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Der Grund: Ihre 13-jährige Tochter war von Beamten auf einer Demonstration gegen die Isolationshaft des Gründers der in Deutschland verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan, gesehen worden. Die Behörden befanden daraufhin, G. gefährde das Wohl ihrer insgesamt fünf Kinder durch »Indoktrinierung«.

Obwohl das vom Staatsschutz um Stellungnahme gebetene Jugendamt diese Sichtweise nicht teilte, strengte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Verfahren am Familiengericht Oberhausen an. Das Ziel: Zozan G., die kurdische Wurzeln hat, das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen (siehe »nd« vom 13.1.).

Am Mittwoch fand der Prozess statt. Anschließend berichtete Tim Engels, der Anwalt der Familie, das Verfahren sei ohne weitere familiengerichtliche Maßnahmen beendet worden. Die Eltern mussten sich aber verpflichten, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder nicht an verbotenen Versammlungen teilnehmen und sich auf Demos an geltendes Recht halten. »Das ist eine salomonische Entscheidung, auf die wir uns eingelassen haben«, sagte Anwalt Engels. Man habe insbesondere die Kinder nicht dem Druck weiterer Verhandlungstermine aussetzen wollen. Zozan G. zeigte sich empört über die Sicherheitsmaßnahmen, denen sie und ihr Anwalt ausgesetzt gewesen seien. »Ich bin extrem verwirrt. Obwohl es kein strafrechtliches, sondern ein familiengerichtliches Verfahren war«, seien sie und ihr Anwalt vor Betreten des Gerichtssaals intensiv durchsucht worden, sagte sie nach der Verhandlung. Die Beamten begründeten die Maßnahme mit der Pflicht, das Handyverbot während der Verhandlung durchsetzen zu müssen.

Die Eltern mussten sich auch verpflichten, dass die Kinder rechtlich über Hintergrund und Auswirkungen des PKK-Verbots in der Bundesrepublik informiert werden. Anwalt Engels erklärte, dies werde er übernehmen. Außerdem musste sich die Familie unter anderem verpflichten, dass die Kinder weiter regelmäßig zur Schule gehen und den Unterricht nicht zugunsten politischer Aktivitäten schwänzen. Die 13-jährige Tochter ist auch bei »Fridays for Future« aktiv. Die Beteiligung an vielen Demos der Schülerbewegung für Klimaschutz wäre ihr damit versagt.

Nachdem das Vorgehen der Behörden gegen G. und ihre Familie im Dezember bekannt geworden war, hatten sich viele linke Initiativen mit ihr solidarisiert und die Einstellung des Verfahrens gefordert. Am Mittwoch versammelten sich rund 100 Menschen vor dem Gericht, um ihre Unterstützung für die Familie zu bekunden. Jules el-Khatib, stellvertretender Sprecher der Linkspartei in NRW, sagte auf der Kundgebung, es sei »ein Höhepunkt in der Kriminalisierung linker migrantischer Gruppen durch Behörden«, dass ein deutsches Gericht entscheide, »ob politisches Engagement für eine linke Bewegung zum Entzug des Sorgerechts führen kann«.

Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe, erklärte nach Prozessende, das Verfahren bleibe ein Skandal. Die »Androhung des Kindesentzugs« stehe »weiter im Raum«, konstatierte Sommerfeld. Dennoch sei das Urteil »ein politischer Erfolg und Ergebnis der breiten Solidarität«.

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