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Beratung soll soziales Abgleiten verhindern
Thüringer Arbeitsagenturen hätten gerne Daten von Schulabgängern
Um junge Menschen möglichst vor dem Abrutschen in die Sozialsysteme zu bewahren, sollen die Arbeitsagenturen im Freistaat nach dem Willen ihres Chefs Zugriff auf die persönlichen Daten von Schulabgängern bekommen. Die Agenturen sollten so überprüfen können, welche Schulabgänger eines Jahrgangs in ihren Datenbanken als Auszubildende oder Studierende registriert seien, sagte der Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kay Senius. Diejenigen, die diesen Angaben nach weder in Ausbildung noch an einer Hochschule eingeschrieben seien, sollten von Mitarbeitern der Arbeitsagenturen direkt angesprochen werden, um zu prüfen, ob und wie man ihnen beim Einstieg ins Berufsleben helfen könne, argumentierte Senius.
Hintergrund für diese Überlegungen der Arbeitsagenturen: Viele derjenigen, die nach dem Ende ihrer Schulzeit nicht als Lehrling oder Student bei den Agenturen registriert seien, tauchten zum Beispiel bei den Jobcentern nach einigen Jahren wieder als Hartz-IV-Empfänger auf, sagte Senius. Dieses Abgleiten in die Sozialsysteme könne in vielen Fällen durch eine frühzeitige Beratung der Menschen verhindert werden. Solchen Überlegungen stünden Datenschützer jedoch regelmäßig äußerst skeptisch gegenüber.
Thüringens Landesdatenschutzbeauftragter Lutz Hasse allerdings sagte, er halte es für sinnvoll, sich mit den Überlegungen von Senius zu beschäftigen. Schon jetzt könnten die Arbeitsagenturen solche Daten auf jeden Fall erheben und mit ihren Datenbanken abgleichen, wenn die einzelnen Schulabgänger oder deren Eltern in eine solche Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einwilligten. Diese Einwilligung sei dann rechtswirksam, wenn die Schüler oder ihre Eltern sie erstens tatsächlich freiwillig abgegeben hätten, also wenn ihnen keine Nachteile dadurch drohten, dass sie die Einwilligung möglicherweise verweigerten. Zweitens müsse gewährleistet sein, dass die jungen Menschen oder ihre gesetzlichen Vertreter genau wissen, was mit den Angaben etwa zum Namen und zum Geburtsdatum geschehe.
Gleichzeitig erklärte Hasse allerdings auch, ohne eine rechtswirksame Einwilligung der Schüler oder ihrer Eltern in die Nutzung ihrer Daten sei es für die Arbeitsagenturen derzeit nicht möglich, den von Senuis erwogenen Abgleich vorzunehmen. Dafür gebe es weder in den Sozialgesetzbüchern noch im Schulgesetz des Freistaats eine Rechtsgrundlage.
Der Vorstoß von Senius ist Teil von dessen grundsätzlichen Überlegungen, nach denen Menschen in Zukunft noch zielgerichteter als zuletzt auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt begleitet werden müssen. Dazu sei es nötig, dass die Arbeitsagenturen in den Kommunen noch stärker mit all jenen zusammenarbeiteten, die sich um Menschen kümmern, sagte Senius, also etwa auch mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Begleitung von Menschen ins Erwerbsleben müsse ganzheitlich, frühzeitig und professionell erfolgen, sagte er. Oftmals stünden neben Fragen des Datenschutzes aber auch finanzielle Probleme in den Kommunen der Umsetzung dieses Anspruches entgegen.
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