Schuldenerlass ist alternativlos
Martin Ling über das zögerliche Vorgehen des Währungsfonds
Der Internationale Währungsfonds hat die Gefahr erkannt, gebannt hat er sie sicher nicht. Das, was IWF-Chefin Kristalina Georgiewa an Schuldenerleichterungen und Notkrediten zugesagt hat, um den ärmsten Ländern beim Abfedern der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Epidemie unter die Arme zu greifen, wird nicht reichen. Das gehört zu dem Wenigen, was in diesen unsicheren Zeiten sicher ist.
Der IWF kann mit seinen Mitteln sicher nicht alleine die Folgen der Epidemie auffangen, doch der multilaterale Kreditgeber der letzten Instanz könnte weit mehr tun, als er angekündigt hat: Nur die dauerhafte Streichung der ausstehenden Schuldendienstzahlungen würde den ärmsten der armen Staaten einen Weg aus der Schuldenkrise eröffnen. Das galt vor der Corona-Pandemie und das gilt jetzt erst recht.
Und der IWF könnte mehr denn je seine Stimme für ein staatliches Insolvenzverfahren erheben, wie er es selbst um die Jahrtausendwende lanciert hatte. Das Veto der USA beendete 2003 diese notwendige, weiter ausstehende Regulierung. Das Entwicklungs- und Schwellenländerbündnis »Gruppe der 77« fordert im Rahmen der Uno bereits seit 2015, dass ein solches Staateninsolvenzverfahren auf den Weg gebracht wird. Es gibt dafür eine klare Mehrheit in der Uno, doch neben den USA steht unter anderen auch die EU auf der Bremse. Dabei sollte allen klar sein: Ohne einen fairen Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen verschärt sich jede Krise.
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