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CDU-Politiker hat Eigenbedarf ohne Ende

Langjährige Mieter wehren sich gegen Kündigung

  • Yannic Walther
  • Lesedauer: 3 Min.

Seit 35 Jahren wohnt Frau O. in der Reichenberger Straße 73 in Kreuzberg. Geht es nach den Eigentümern, sollen sie und ihr Lebensgefährte jetzt ausziehen. Ernst Brenning, unter anderem als Justiziar für die Berliner CDU tätig, hat ihnen im Juni 2018 gekündigt. Seine Nichte soll in die Wohnung der langjährigen Mieter ziehen, sagt er. Doch ihre Aussage am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg lässt am Eigenbedarf der Brennings zweifeln. »Ich sehe gute Chancen, dass meine Mandantschaft gewinnt«, sagt der Anwalt der Mieterseite, Cornelius Krakau, nach der Verhandlung.

Die Anfang 20-jährige Nichte von Ernst Brenning, die seit langer Zeit im Haus des CDU-Politikers wohne, wolle eine Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr anfangen und deshalb in eine eigene Wohnung ziehen, erzählen Brenning und seine Nichte übereinstimmend. Zu wenig Privatsphäre gebe es in dem Wohnhaus der Brennings, in dem zwischenzeitlich neun Familienmitglieder lebten. So weit, so plausibel. Doch als im November desselben Jahres eine andere Wohnung in der Reichenberger Straße 73 frei wird und ganz ohne Eigenbedarfskündigung eine Bleibe für die Nichte verfügbar wäre, ist es plötzlich nicht mehr so dringend. Stattdessen zieht ihr Stiefbruder in die Wohnung.

»Der Start meiner Ausbildung hat sich auf März 2019 verschoben. Ich wollte nicht ohne eigenes Einkommen in die Wohnung ziehen. Außerdem sucht mein Stiefbruder schon viel länger nach einer Wohnung«, erklärt die Nichte während der Verhandlung. Auf die Frage, ob sie sich Gedanken gemacht habe, was mit den bisherigen Mietern passiere, antwortet die Nichte des CDU-Justiziars: »Ich dachte, die ziehen dann woandershin.«

»Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtens ist, müssen die Ernsthaftigkeit des Anliegens und die Dringlichkeit gegeben sein«, erklärt der Anwalt der Mieter. Diese Dringlichkeit sieht Krakau nicht. »Zwischen Freiwerden der Wohnung und dem Ausbildungsstart der Nichte lagen nur vier Monate, und der Kläger hat ja in der Verhandlung selbst gesagt, dass es bei der Nichte als Mieterin nicht auf das Geld ankommt.« Ob die Eigenbedarfskündigung rechtens ist, wird bei einem nächsten Termin entschieden.

Für die etwa 50 Mietaktivisten einer Kundgebung vor dem Amtsgericht ist der Fall bereits jetzt klar. Anna, eine Freundin der Mieterin, die ihren vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, sagt: »In der Vergangenheit haben die Brennings zahlreiche Mieter des Hauses vor die Tür gesetzt.« Eine Mietpartei in der Reichenberger Straße 73, die aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen ebenfalls nicht namentlich genannt werden will, ergänzt: »Vier Eigenbedarfskündigungen hat es für das Haus schon gegeben, in den Wohnungen wohnt heute aber niemand aus der Familie Brenning.«

Tatsächlich ist der CDU-Justiziar kein unbeschriebenes Blatt. Aus einer Recherche der »Berliner Zeitung« von Ende des letzten Jahres sind 20 Immobilien bekannt, die der Familie Brenning gehören. Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit schätzt den Wert des Brenning’schen Immobilienbesitzes auf 100 Millionen Euro. Dabei würden die Brennings ihren Kindern die Immobilien überlassen, durch ein sogenanntes Nießbrauchrecht allerdings die Kontrolle behalten.

Bis zu einer Höhe von 400 000 Euro sind Schenkungen alle zehn Jahre steuerfrei. Auch Pascal Meiser, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, in dessen Wahlkreis die Reichenberger Straße 73 liegt, beobachtet die Aktivitäten der Brennings schon länger. Der Fall zeige, wie eng die Berliner CDU mit der Immobilienwirtschaft »verfilzt« ist, sagt er dem »nd«. Kai Wegner, CDU-Landesvorsitzender, solle auf seinen Justiziar einwirken, fordert Meiser. »Anderenfalls können die Berlinerinnen und Berliner wohl von einem stillschweigenden Einverständnis der Berliner CDU mit den rabiaten Entmietungspraktiken des Brenning-Clans ausgehen.«

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