Aufstieg à la Hartz

Wie die CDU-nahe Adenauer-Stiftung eine Studie über Aufstockende politisch benutzt und was die Forschenden selbst über Niedriglöhne herausgefunden haben

  • Eva Roth
  • Lesedauer: 6 Min.

15 Jahre nach Einführung von Hartz IV gibt es nur noch wenige, die die Agenda 2010 rundum gutheißen. Erste Korrekturen sind beschlossen, insbesondere der Mindestlohn hat den Verfall der Gehälter von Geringverdienenden begrenzt. Doch nun hat sich die Konrad-Adenauer-Stiftung zu Wort gemeldet: »Hartz IV ist besser als sein Ruf«, konstatiert die CDU-nahe Einrichtung. »Das Aufstiegsversprechen durch den Einstieg in Arbeit erfüllt sich.« Dies zeige eine Studie von Forschenden der Freien Universität Berlin und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Adenauer-Stiftung. Was haben die Wissenschaftler nach 15 Jahren Hartz-Forschung Neues herausgefunden?

Die Studie analysiert laut Untertitel die Wirkung der »Arbeitsmarktflexibilisierung seit 2005«. Tatsächlich konzentrieren sich die Forschenden dann allerdings auf einen Aspekt: Für den Zeitraum 2007 bis 2017 vergleichen sie die Erwerbsbiografien von Hartz-IV-Beziehenden ohne Job mit denen jener, die einen Job haben, der aber so wenig bringt, dass sie ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken.

Ein zentrales Resultat: Neun Prozent der Hilfebedürftigen ohne Job sind nach einem Jahr erwerbstätig und raus aus dem Hartz-IV-Bezug. Bei den Aufstockenden sind es mehr, nämlich 22 Prozent. Nach fünf Jahren steigt der Anteil in der ersten Gruppe auf 23 Prozent und in der zweiten auf 47 Prozent.

»Damit zeigt sich, dass Personen, die bereits eine Erwerbstätigkeit ausüben, deutlich bessere Chancen haben, den Leistungsbezug vollständig zu verlassen«, schreiben die Autorinnen und Autoren.

Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu. Auch die Gründe sind bekannt. Auf der einen Seite kann ein Großteil der im Prinzip »erwerbsfähigen« Hilfebedürftigen, die in der Studie betrachtet werden, in der Praxis keinen Job oder keine Vollzeitstelle annehmen, etwa, weil sie kleine Kinder haben, Angehörige pflegen oder krank sind. Sie gelten deshalb auch nicht als arbeitslos.

Auf der anderen Seite sind Aufstockende »viel näher dran an bedarfsdeckender Erwerbstätigkeit«, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Oft reiche eine Erhöhung des Stundenlohns oder eine Ausweitung der Arbeitszeit, um die Bedürftigkeitsschwelle zu überschreiten. Auch eine Gehalterhöhung der Partnerin kann dazu führen, dass die »Bedarfsgemeinschaft« nicht mehr hilfebedürftig ist. Zudem seien Aufstockende im Schnitt besser gebildet und gesünder.

All dies führt dazu, dass sie öfter als Hartz-IV-Empfänger ohne Job nach einiger Zeit ein Erwerbseinkommen erzielen, das oberhalb des Existenzminimums liegt. Dies gilt allerdings keineswegs für alle.

Man kann das Studienergebnis deshalb auch so zusammenfassen: Zwischen 2007 und 2017 ist die Beschäftigung stark gestiegen. Doch selbst Arbeitslosengeld-II-Beziehende, die bereits erwerbstätig waren, hatten in dieser Zeit nur mäßige Arbeitsmarktchancen: Mehr als die Hälfte war auch nach fünf Jahren noch auf Hartz IV angewiesen.

Das »Aufstiegsversprechen durch den Einstieg in Arbeit«, von dem die Adenauer-Stiftung spricht, hat sich für die Mehrheit also in diesem Zeitraum nicht erfüllt. Und das, obwohl die Stiftung bereits als »Aufstieg« bezeichnet, wenn Menschen einen Lohn erhalten, der gerade einmal ihre Existenz sichert.

Die Forschenden selbst relativieren denn auch die Erfolgsstory. Zwar betonen auch sie immer wieder die Vorzüge jeglicher Erwerbstätigkeit. Bezahlte Arbeit sei auch noch wichtig für soziale Kontakte und Teilhabe, sagt der Studienautor Timm Bönke von der FU Berlin. Die Studie weist aber auch auf Probleme bestimmter Beschäftigungsformen hin: So wechseln nur wenige Minijobber innerhalb eines Jahres auf eine reguläre Stelle. Personen, die nach eigener Auskunft einen Job unterhalb ihrer Qualifikation angenommen haben, erhalten nur selten eine Tätigkeit, die ihrem Ausbildungsniveau entspricht.

Die meisten Aufstockenden haben überdies Niedriglohn-Jobs, ihre Stundenvergütung beträgt weniger als zwei Drittel des mittleren Gehalts. Nur eine kleine Minderheit dieser Geringverdienenden hat binnen eines Jahres eine Arbeit oberhalb der Niedriglohnschwelle. Aufstockende mit höheren Stundensätzen kommen viel öfter aus dem Hartz-IV-Bezug raus und haben dann viel häufiger einen besser bezahlten Job. Geringverdienende bleiben also oft in Hartz IV hängen. »Auch unsere Analysen räumen die vorhandene Kritik« an den Hartz-Reformen nicht aus, befinden denn auch die Wissenschaftler.

»Billigjobs« als Verheißung

Doch all dies schiebt die CDU ähnlich wie ihre Stiftung beiseite. Ihr genügt der Aufstocker-schneiden-besser-ab-Befund, um die Studie für ihre politische Agenda zu nutzen: »Es wird deutlich, dass Aufstocker eben nicht regelmäßig in subventionierter Niedriglohnarbeit hängenbleiben«, sagte der Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Hermann Gröhe, der »FAZ«. Die Zeitung selbst geht noch einen Schritt weiter und titelte: »Billigarbeit fördert den sozialen Aufstieg«.

Schlecht bezahlte Arbeit wird damit in eine Verheißung umdefiniert. Dies knüpft an die alte Hartz-Ideologie vor 15 Jahren an, als ein SPD-Kanzler seine Regierung dafür lobte, »einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut« zu haben, und die Union sekundierte: »Sozial ist, was Arbeit schafft.«

Inzwischen gelten Niedriglöhne gemeinhin als Problem, die geringe Vergütung ist auch in der Aufstocken-Debatte ein wichtiger Kritikpunkt: »Die Ausbreitung von Niedriglöhnen ist ein zentraler Grund dafür, dass auch Vollzeit-Beschäftigte zusätzlich auf Hilfe angewiesen sind«, sagt der Sozialforscher Gerhard Bäcker von der Universität Duisburg-Essen. »Insofern werden niedrige Löhne von Hilfebedürftigen mit Steuermitteln subventioniert.«

Forschende sowie Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei plädieren auch deshalb für einen höheren Mindestlohn von zwölf Euro. Eine solche Untergrenze wäre sinnvoll, da der jetzige Mindestlohn gemessen am mittleren Entgelt relativ niedrig sei, so Bäcker. Zwölf Euro wären auch mit Blick auf die Arbeitsmarkteffekte verkraftbar.

Viele Erwerbstätige wären auch bei dieser Untergrenze weiterhin auf Hartz IV angewiesen. Denn die meisten Aufstockenden haben einen Minijob oder eine Teilzeit-Stelle. Das spricht aber nicht gegen einen höheren Mindestlohn. Denn damit legt der Gesetzgeber zunächst einmal fest: Menschen dürfen in der Regel nicht genötigt werden, für eine geringere Stundenvergütung zu arbeiten.

Der Mindestlohn-Effekt

Bereits der 2015 eingeführte Mindestlohn ist vielen Hartz-IV-Beziehenden zugutegekommen. So erhielten im Jahr 2013 noch 68 Prozent der abhängig beschäftigten Aufstockenden weniger als 8,50 Euro pro Stunde, im Schnitt kam diese Gruppe laut IAB auf lediglich rund 5,50 Euro brutto. Seitdem dürften sich die Stundenverdienste erheblich erhöht haben, so das IAB, auch wenn in der Praxis der Mindestlohn immer wieder umgangen wird.

In der Studie im Auftrag der Adenauer-Stiftung spielt die Mindestlohndebatte keine Rolle. Dabei hat der Mitautor Timm Bönke hierzu eine recht klare Position. Nach seiner persönlichen Meinung sollte das Gehalt für einen Vollzeitjob für einen Erwachsenen und ein Kind reichen, sagt er auf Nachfrage. Zwölf Euro pro Stunde seien dabei eine »gute Hausnummer«.

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