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Klima des Misstrauens
Die Bildungsgewerkschaft GEW und der »Radikalenerlass« - eine Fallstudie.
Im August 1975 erhielt die 26-jährige Hamburger Lehrerin Sabine Breustedt Post von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Der Leiter der Rechtsschutzabteilung teilte ihr mit, dass ihr kein Rechtsschutz gewährt werden könne, bis ihre Mitgliedschaft geklärt sei. Ihren unklaren Status begründete er mit der vermuteten Unterstützung des Kommunistischen Bunds (KB). Breustedt war eine jener Personen, die in den 1970er Jahren die Folgen der Unvereinbarkeitsbeschlüsse (UVB) in der GEW erfuhr. Ein eigenes Kapitel gewerkschaftlicher Konfliktgeschichte im Kontext von Studentenbewegung, Radikalenbeschluss und Linksterrorismus.
Breustedt hatte in Hamburg Englisch und Französisch auf Lehramt studiert und sich im Sommer 1975 nach dem Zweiten Staatsexamen dort für den Schuldienst beworben. Zunächst war ihr eine Stelle an einem Gymnasium in Aussicht gestellt worden. Doch dann lehnte der Senat die Bewerbung wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue ab. Der Vorwurf lautete: Mitgliedschaft im KB und Besuch mehrerer Veranstaltungen und Demonstrationen der Organisation.
Dr. Alexandra Jaeger, geb. 1977 in Hamburg, arbeitet an der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg. Sie hat über die Umsetzung des Radikalenbeschlusses in der Hansestadt promoviert und forscht derzeit zu gewerkschaftlichen Zeitpolitiken von den 1970er bis in die 2000er Jahre.
Im Auftrag der GEW hat sie die Studie »Abgrenzungen und Ausschlüsse. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse in der GEW Hamburg in den 1970er Jahren« erarbeitet. Erschienen bei Beltz Juventa, 140 Seiten, 19,95 Euro.
Es war die Zeit des Radikalenbeschlusses und der »Berufsverbote«. In den 1970er Jahren gingen die Regierungen von Bund und Ländern auf die Suche nach »Verfassungsfeinden«. Die Mitgliedschaft in »verfassungsfeindlichen« Organisationen galt als unvereinbar mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Darunter fielen etwa die DKP - Nachfolgepartei der 1956 verbotenen KPD - sowie diverse maoistischen K-Gruppen, die Anfang der 1970er Jahre entstanden waren - etwa der Kommunistische Bund Westdeutschland (KBW) oder die Kommunistische Partei Deutschlands/Aufbauorganisation (KPD/AO).
Diese Gruppen hatten sich in der Folge von Studentenbewegung und Außerparlamentarischer Opposition gegründet und suchten alle nach dem richtigen Weg zum Kommunismus. Untereinander waren sie heillos zerstritten und gesellschaftlich weitgehend ohne Einfluss. Aber an den Hochschulen hatten sie damals einigen Zulauf. Der Radikalenbeschluss wandte sich zwar formal gegen Links- und Rechtsextremismus und es gab auch einige Betroffene der NPD. Doch in erster Linie zielte er auf die Mitglieder der kommunistischen Gruppen.
Der Lebenslauf von Sabine Breustedt ähnelt denen von vielen anderen, die von Radikalenbeschluss und UVB betroffen waren. 1949 geboren, gehörte sie zu der Alterskohorte der »68er«. Als 18-jähriges Au-Pair-Mädchen erlebte sie 1968 die studentischen Proteste in Paris und war begeistert von »teach ins« und politischen Veranstaltungen, wie sie rückblickend berichtet. Zurück in Hamburg nahm sie das Studium auf und begann sich politisch zu engagieren, zunächst im Fachschaftsrat und in der studentischen Gruppe des Kommunistischen Bundes. Der KB habe ihr unter den dogmatischen linken Gruppen wegen seiner Anti-AKW-Arbeit und der Frauenarbeit am meisten zugesagt. Ein Engagement in der DKP war für sie aufgrund der Flucht mit ihren Eltern aus der DDR undenkbar.
Aufgrund der Zweifel an ihrer Verfassungstreue konnte Breustedt mehrere Jahre den Lehrberuf nicht ausüben. Sie arbeitete als Sekretärin in einem großen Unternehmen und später in der Evangelischen Studentengemeinde. Erst nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren wurde sie 1981 doch noch in den Schuldienst übernommen.
In dem Konflikt mit dem Hamburger Senat kam auch der GEW eine große Bedeutung zu. Denn die Gewerkschaft gewährte eigentlich allen von den »Berufsverbotsverfahren« betroffenen Mitgliedern Rechtsschutz: Sie beriet die Betroffenen, stellte einen Anwalt und übernahm anfallende Gerichtskosten. Breustedt wurde der Rechtsschutz nun aber verweigert.
Ausschlaggebend hierfür war, dass die GEW 1974/75 beschlossen hatte, dass die Unterstützung der K-Gruppen mit einer Mitgliedschaft unvereinbar sei. Sie verwies dabei auf die Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB von 1973, die vor allem aufgrund von politischen Konflikten mit K-Gruppen in den Industriegewerkschaften entstanden waren, wo diese eine revolutionäre Gewerkschaftsopposition und den Kampf gegen die »Gewerkschaftsbonzen« propagierten.
Die Umsetzung der UVB in der GEW zeugt einerseits von Druck seitens des gewerkschaftlichen Dachverbands, sich klar von den ultralinken Gruppen abzugrenzen. Andererseits führten eigene Konflikte zur Abgrenzungs- und Ausschlusspraxis. Die Hamburger GEW fasste Anfang 1974 als erster Landesverband einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Hintergrund waren Konflikte mit der studentischen Organisation des KBW, die öffentlichkeitswirksam einen Bruch mit den Gesetzen und eine Zerschlagung des Staatsapparats gefordert hatte, um eine »Schule im Dienste des Volkes« durchzusetzen. Die GEW wollte sich demgegenüber als eindeutig verfassungstreu präsentieren.
Die UVB hatten für die Betroffenen unterschiedliche Folgen. Erstens wurde ihnen der Zugang zur Gewerkschaft erschwert. Während vorher alle Bewerber*innen aufgenommen worden waren, lehnte man nun bekannte K-Grüppler ab. Zweitens wurden Personen aus der GEW ausgeschlossen und drittens verweigerte die Gewerkschaft Mitgliedern wie Sabine Breustedt den Rechtsschutz. Der DGB entwickelte ein Überwachungssystem: Die Einzelgewerkschaften schickten einander schwarze Listen der Ausgeschlossenen zu.
In Hamburg waren von diesen drei Klassen der Sanktionierung zwischen 1973 und 1979 insgesamt 61 Personen betroffen. Individuell bewerten sie die Folgen unterschiedlich: In Interviews erzählen einige von Enttäuschung und Verunsicherung angesichts drohender paralleler »Berufsverbotsverfahren«. Andere berichten aber auch von ihrer damaligen Selbstwahrnehmung als »Berufsrevolutionär«, bei der für die Sorge um gewerkschaftlichen Rechtsschutz wenig Platz war. Rückblickend beurteilen sie aber auch ihr damaliges Engagement in den kommunistischen Kadergruppen kritisch. Beschämt sind sie bisweilen darüber, dass sie die Massenmorde in China damals ignorierten. Denn das kommunistische Land galt vielen lange als Vorbild.
Die Etablierung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse ging mit einer Zentralisierung der GEW einher. Die Autonomie der Landesverbände wurde eingeschränkt, über Ausschlüsse entschied fortan der Bundesvorstand. Landesverbände, die die UVB ablehnten, setzte er unter Druck. Die Berliner GEW wurde 1976 sogar aus dem Bundesverband ausgeschlossen. Einige Jahre existierten dort zwei Landesverbände, die sich erst 1979 wieder zusammenschlossen. Die Gewerkschaft stand vor einer Zerreißprobe.
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse waren Ausdruck der politisch-generationellen Umbrüche in der GEW der 1970er Jahre. Ältere Mitglieder vertraten einen vehementen Antikommunismus und forderten eine klare Abgrenzung von den K-Gruppen, teils auch von der DKP. Zugleich wuchs die Gruppe zumeist jüngerer Mitglieder, die die Praxis der Gewerkschaftsausschlüsse ablehnten. An dem Umgang mit den UVB wird deutlich, wie in den 1970er Jahren in der GEW unterschiedliche Politik- und Gewerkschaftsvorstellungen aufeinanderprallten.
In Hamburg wurden zwar die UVB übernommen, um einen Ausschluss zu verhindern. Aber der linke Flügel, der ab 1975 die Mehrheit stellte, setzte sich für eine liberale Umsetzung ein. Es kam kaum noch zu Ausschlüssen und ehemals ausgeschlossene Mitglieder wurden wieder aufgenommen. So lag der Schwerpunkt der Maßnahmen hier in den Jahren 1974/75. Bundesweit verabschiedete sich die GEW 1980 wieder von den UVB, als die Zeit der Polarisierung allmählich abklang. Dies hing auch damit zusammen, dass die Hochzeit der kommunistischen Kaderorganisationen vorbei war. Viele ihrer Mitglieder engagierten sich jetzt in der Anti-AKW-Bewegung, der Friedensbewegung und/oder bei den Grünen. Auch Sabine Breustedt war Anfang der 80er Jahre einige Jahre Mitglied der neuen Partei.
Für die Stimmung in der GEW bedeuteten die UVB eine starke Belastung. Sie beförderten ein Klima von Misstrauen und Denunziation. Administrative Maßnahmen ersetzten die politische Diskussion, die in jenen Jahren nicht einfach war. Noch heute sprechen GEW-Mitglieder von einem »Trauma«, das in der Organisation lange nachgewirkt habe. Mittlerweile hat die GEW sich bei ausgeschlossenen Mitgliedern entschuldigt und ihnen eine Entschädigungszahlung angeboten.
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