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Schon 14-Jährige im Visier

Neue Befugnisse für Verfassungsschutz in Niedersachsen

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Schon 14-Jährige können offenbar so gefährlich sein, dass man den Geheimdienstler auf sie loslassen muss. Das meint die Große Koalition in Niedersachsen, allen voran Innenminister Boris Pistorius (SPD). Die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) dürfen künftig halbe Kinder ins Visier nehmen, persönliche Daten der Betroffenen dürfen gespeichert werden. Das erlaubt ihm eine von der rot-schwarzen Regierung im Landtag eingebrachte Änderung der entsprechenden Vorschriften.

Schon sehr junge Menschen würden sich beispielsweise dem Salafismus zuwenden, rechtfertigte Pistorius am Montagnachmittag im Plenum die Senkung der Altersgrenze von bislang 16 auf 14 Jahre. Die Gefahr bestehe besonders dann, wenn dies vom Elternhaus oder anderen Bezugspersonen unterstützt werde, so der Innenminister. Ein konkretes Beispiel für salafistische Aktivitäten Jugendlicher nannte er nicht. Verkniff er sich bewusst einen Rückblick auf die damals 15-jährige Safia S., die 2016 in Hannover, offenbar salafistisch motiviert, einen Bundespolizisten mit einem Messerstich in den Hals schwer verletzt hatte? In früheren Debatten hatten Politiker und Medien immer wieder an den Vorfall erinnert.

Der »Spiegel« hatte seinerzeit berichtet, vor der Attacke von Safia S. auf den Beamten habe Pistorius dem LfV noch verbieten wollen, Daten von Jugendlichen unter 16 Jahren zu sichern. In einem Entwurf seines Hauses war damals zu lesen, so junge Menschen befänden sich »in der Regel weit entfernt von einer sicheren politisch-sozialen Orientierung oder Überzeugung« und könnten deshalb »noch keine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung« und die »Sicherheit des Bundes oder eines Landes« sein. Nach Safias Messerattacke aber hatte der Minister seinen Widerstand gegen die Erweiterung der Geheimdienstbefugnisse gegenüber unter 16-Jährigen aufgegeben.

Ungeteilte Zustimmung bekam Pistorius in der Landtagsdebatte zum Thema jetzt nicht. So zeigte sich der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg, überzeugt, dass problematischen Orientierungen Jugendlicher besser mit pädagogischen als mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu begegnen sei.

Pistorius hingegen befand, am effektivsten sei der Einsatz von »Vertrauenspersonen«, also von freien Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, die in verdächtige Gruppen eingeschleust werden. Der Einsatz solcher V-Leute, auch das besagt die bevorstehende Gesetzesänderung, wird erleichtert. Bislang durften sie nur angesichts von Lagen, die mit »Gewalt« verbunden sind, oder in Fällen »von erheblicher Bedeutung« Ohren und Augen offen halten. Künftig können sie »in allen Beobachtungsobjekten« tätig werden, sofern die Behörde das für erforderlich hält.

Wer wissen möchte, ob er oder sie in irgendeiner Weise vom Verfassungsschutz überprüft wurde, muss das fortan - auch das eine Folge der Novellierung - durch Hinweis »auf einen konkreten Sachverhalt« begründen. Der Grünen-Abgeordnete Limburg wies auf einen weiteren »Pferdefuß« der neuen Regelungen hin: Auskunftssuchende müssen damit rechnen, dass sie durch ihre Anfrage überhaupt erst für das LfV interessant werden. Beispiel: Ein Bürger möchte wissen, ob seine Teilnahme an eine Protestaktion beim Verfassungsschutz registriert wurde. Wurde sie nicht, aber das LfV kann bei Interesse eine Akte über den Fragenden anlegen.

Der endgültige Landtagsbeschluss zur Gesetzesnovelle steht noch bevor, die Zustimmung der Mehrheit gilt aber als sicher.

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