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Zwangsgeld hilft Mietendeckel
Mieterhöhungen in Pankow nach Androhung hoher Bußen zurückgenommen
Der Mietendeckel wirkt, zumindest wenn die Behörden sich hinter dessen Durchsetzung klemmen. So wie das Bezirksamt Pankow. Dort hat nach nd-Informationen die Hausverwaltung Optima GmbH aus Berlin mehrere Mieterhöhungsverlangen zurückgenommen. Das haben mehrere Mieter, die ihren Namen und auch ihre Anschrift nicht in der Zeitung lesen wollen, »nd« berichtet. Die Rücknahmeerklärungen der Hausverwaltung liegen »nd« vor.
Mitte 2020 verlangte Optima die Zustimmung der Mieter zu einer Erhöhung um rund 13 Prozent zum 1. September 2020 - in klarem Widerspruch zum »Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin«, wie es offiziell heißt. Diesem zufolge ist bei Bestandsverträgen eine Miete verboten, die die zum Stichtag 18. Juni 2019 »wirksam vereinbarte Miete überschreitet«. Vermieter begründen ihre Position - sogenannte Schattenmieten oder in diesem Fall Schattenmieterhöhungen - mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2020 (1 BvQ 15/20). Demnach können Vermieter sich bei Neuvermietungen eine höhere Miete »versprechen« lassen, die im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes greifen würde. In demselben Beschluss verweigerten die Richter jedoch die Aussetzung der im Gesetz vorgesehenen Bußgelder.
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Die betroffenen Mieter wandten sich an das Bezirksamt Pankow und bekamen recht bald darauf Schreiben der Hausverwaltung mit Rücknahmen der Mieterhöhungsverlangen. Die Sprecherin des zuständigen Pankower Bezirksstadtrats Vollrad Kuhn (Grüne) bestätigt - aus Datenschutzgründen recht allgemein -, dass mehrere Mieterhöhungen nach Androhung eines Zwangsgeldes zurückgenommen worden seien.
»Pankow agiert vorbildlich und versucht mit wilder Entschlossenheit, dem Mietendeckel Leben einzuhauchen«, lobt die Linke-Abgeordnete Gaby Gottwald das Vorgehen. Nun sei es an der Zeit, dass auch andere Bezirke dem Beispiel folgten.
Doch Hauseigentümer haben auch Widersprüche gegen entsprechende Bescheide des Bezirksamts Pankow eingelegt. Dann ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig. Bisher betrifft das vier Fälle, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilt. Einer davon habe sich »durch ein Einlenken des Vermieters erledigt«. Die übrigen befänden sich derzeit in der Bearbeitung, entsprechende Bescheide seien noch nicht ausgestellt worden. Für die Bescheidung seien »allein der konkrete Gesetzestext und der Wille des Gesetzgebers« bei Verabschiedung des Mietendeckels entscheidend. Das klingt nach schlechten Karten für die Vermieter.
Das Vorgehen des Bezirksamts Pankow erinnere an den Satz »Wenn du die Bullen rufst, bringe ich dich um!«, schrieb dagegen wütend Pascal Blümmel, Chefredakteur der Zeitschrift »Das Grundeigentum«, ebendort Anfang September. Es ist das Verbandsorgan des Vermietervereins Haus & Grund Berlin.
»Wir begrüßen es, wenn die Bezirke ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen«, sagt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, zu dem Vorgehen von Pankow. Sie rät Mietern, sich an ihr Bezirksamt zu wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass ihr Vermieter gegen den Mietendeckel verstoße. »Es ist der große Vorteil des Gesetzes, dass die Mieter nicht allein sind, sondern es Unterstützung durch den Bezirk gibt«, so Werner. Und trotz allem Getöse von Vermieterseite und der bisher sehr wechselhaften Rechtsprechung zu dem Gesetz scheinen die Schreiben des Bezirksamts Pankow Eindruck zu machen. Es dauert auch viele Jahre, bis die geforderten Mieterhöhungen das angedrohte Zwangsgeld in vierstelliger Höhe kompensieren würden.
Die Hausverwaltung Optima reagierte weder auf telefonische noch schriftliche Anfrage per E-Mail.
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