Rund 900 Hinweise auf Verstöße wegen überhöhter Mieten

Zuständiges Referat der Senatsverwaltung will weitere Stellen zur Bearbeitung von Fällen schaffen

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Berlin. Wegen überhöhter Mieten haben sich Mieterinnen und Mieter in Berlin bisher in rund 900 Fällen an die Senatsverwaltung für Wohnen gewandt. Seit Inkrafttreten der zweiten Phase des bundesweit einmaligen Mietendeckel-Gesetzes am 23. November sind überhöhte Mieten in der Hauptstadt verboten und müssen gesenkt werden. Wie die Senatsverwaltung für Wohnen auf Anfrage mitteilte, haben Mieter inzwischen 897 Mal Verstöße gegen den entsprechenden Paragrafen zur Absenkung von Bestandsmieten bei der Verwaltung angezeigt.

In allen Fällen werden die Vermieter um eine Stellungnahme gebeten. Die große Mehrzahl der Fälle werde inzwischen bearbeitet, so die Verwaltung. »Der Mietendeckel ist ein klares Stoppsignal gegen steigende Mieten. Mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe am 23. November müssen nun auch überhöhte Mieten auf ein sozial verträgliches Maß abgesenkt werden«, sagte Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen (Linke). »Wir rechnen damit, dass rund 340 000 Haushalte in Berlin davon profitieren.« Die knapp 900 eingegangenen Anzeigen werte er als Indiz dafür, dass sich der überwiegende Teil der Vermieterinnen und Vermieter rechtskonform verhalte und die Mieten dem Gesetz entsprechend absenke.

In dem zuständigen Referat der Senatsverwaltung arbeiten den Angaben zufolge derzeit 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 18 im Bereich der Absenkung. Bisher gebe es keinen Bearbeitungsstau. Es sei aber geplant, im Frühjahr in diesem Bereich weitere rund 20 Mitarbeiter einzustellen. Die Zahl der Stellen ist deutlich niedriger als ursprünglich vorgesehen. Zunächst hatte das Mietendeckel-Gesetz ein Antragsverfahren durch die Mieter vorgesehen. Das wurde während des Gesetzgebungsverfahrens geändert.

Das umstrittene Mietendeckel-Gesetz in Berlin gilt seit 23. Februar. Die Mieten sind für rund 1,5 Millionen Wohnungen bis 2025 auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen erst ab 2022 um höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Seit 23. November müssen überhöhte Mieten abgesenkt werden. Auf Initiative der Berliner CDU und FDP soll das Bundesverfassungsgericht 2021 überprüfen, ob der Mietendeckel rechtmäßig ist. dpa/nd

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